Essen. Die erst kürzlich vorgelegte Kostenschätzung der Stadt hält man für maßlos überzogen, dennoch läuft die Mobilisierung für das Bürgerbegehren an.

Vor neun Monaten haben sie zum ersten Mal laut darüber nachgedacht, jetzt wird es ernst: Ab Mitte April will eine kleine, aber zähe Initiative Unterschriften für jenes Bürgerbegehren sammeln, das den Aufbau einer städtischen Klinik-Gesellschaft fordert. Diese soll sich der Gesundheitsversorgung vor allem im Essener Norden widmen, wo Klinik-Betreiber Contilia zuletzt zwei Krankenhäuser schloss. Dass dies laut Stadt kein preiswertes Unterfangen wäre, ficht die Akteure dabei nicht an. Ihre Devise: „Gesundheit braucht keine Profite.“

Erst recht nicht in Zeiten der Pandemie, betonen die Initiatoren und schlagen den Bogen zu Polizei, Kinderbetreuung oder Kultur: Auch hier messe man die Notwendigkeit ja nicht nach Rendite-Gesichtspunkten.

Hätte ein Blick zum Dortmunder Klinikum freundlichere Zahlen beschert?

Umso mehr ärgert sich die Initiative, dass die Stadtverwaltung die per Klage vor dem Verwaltungsgericht erzwungene „Kostenschätzung“ fürs Bürgerbegehren mit jenen Zahlen spickte, die die Contilia-Tochter KKE bilanzierte. Ergebnis: Die Stadt Essen geht von einem „erheblichen Kostenrisiko“ aus – von Investitionen in einer Größenordnung von 162 Millionen Euro für ein 512-Betten-Haus und jährlich benötigten Zuschüssen zwischen 15 und 20 Millionen Euro. Dabei gebe es weit freundlichere Einschätzungen der finanziellen Belastung, glaubt man auf der Seite des Bürgerbegehrens, etwa beim Blick auf das Dortmunder Klinikum.

So oder so: Die Kostenschätzung wird nun übernommen, weil sie Voraussetzung für den Start der Unterschriften-Sammlung ist. Um die erste Hürde zu nehmen, müssen drei Prozent der rund 446.000 bei einer Kommunalwahl stimmberechtigten Essener Bürger die gewünschte Gründung einer gemeinnützigen kommunalen Klinik-GmbH unterstützen – das wären etwa 13.400 Personen. Dann wäre der Stadtrat zunächst gezwungen, sich mit dem Thema zu befassen.

Eine Frist gibt es nicht – für die Unterschriften-Sammlung kann man sich Zeit lassen

Anders als bei Bürgerbegehren, die sich gegen einen bereits erfolgten Ratsbeschluss richten und deshalb innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen müssen, können sich die Initiatoren des Klinik-Begehrens Zeit lassen: Ihr Initiativ-Begehren kann jederzeit vorgelegt werden, wenn die nötige Anzahl von Unterschriften beisammen sind. Gefahr im Verzug gibt es ja eh nicht: Die beiden Kliniken sind spätestens seit dem Jahreswechsel dicht.