Essen. Oberarzt im Uniklinikum soll an zwei todkranken Patienten Sterbehilfe vollzogen haben. Einer der Toten war Niederländer, bestätigt die Polizei.
Einer der beiden Patienten, die durch einen Oberarzt des Essener Uniklinikums zu Tode gekommen sein sollen, war ein niederländischer Staatsbürger. Das bestätigte die Essener Polizei auf Nachfrage. Zuvor hatte bereits die niederländische Zeitung „De Telegraaf“ berichtet, dass ein 47-jähriger Niederländer im Essener Uniklinikum im Wege der mutmaßlich illegalen Sterbehilfe zu Tode kam. Der 44-jährige Mediziner befindet sich in Untersuchungshaft .
„Wir vermuten, dass der Arzt ihnen in ihrer letzten Lebensphase illegale Drogen gegeben hat, was zu ihrem sofortigen Tod führte“, zitiert der Telegraaf die Polizei. Der Niederländer sei am 13. November gestorben, der andere Patient, ein 50-jähriger Deutscher, vier Tage später. Dem Vernehmen nach waren die jeweiligen Angehörigen in den Sterbe-Prozess einbezogen.
In den Niederlanden gelten deutlich liberalere Regelungen bei der Sterbehilfe.
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„Wir sprechen nicht über laufende polizeilichen Untersuchungen“, sagte der Sprecher des Uniklinikums, Thorsten Schabelon. Der Telegraaf vermutet, der Arzt habe „die Corona-Patienten aus ihrem Elend befreien“ wollen und merkt an: „Sterbehilfe ist in Deutschland verboten“. In den Niederlanden gibt es in diesem Punkt deutlich liberalere Regelungen.
Wie bereits im Frühjahr, hat sich Deutschland auch jetzt bereit erklärt, in begrenztem Umfang Corona-Patienten aus Nachbarländern aufzunehmen, da hier die Kapazitäten der Intensivstationen deutlich höher sind. Auch das Essener Uniklinikum hat bereits mehrere Franzosen, Italiener und Niederländer behandelt.