Essen. Ein Oberarzt des Uniklinikums Essen ist festgenommen worden. Der 44-Jährige soll zwei schwerstkranke Patienten getötet haben.

Ein Oberarzt des Universitätsklinikums Essen ist festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft sowie die Essener Polizei ermitteln gegen den 44 Jahre alten Mediziner in zwei Fällen wegen Totschlags. Die Polizei Essen hat eine Mordkommission eingerichtet.

Es bestehe der Verdacht, dass der Mediziner „ schwerstkranken Menschen vorsätzlich und rechtswidrig Medikamente in deren letzter Lebensphase verabreicht hat, die zum sofortigen Tod führten“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Essen. Die beiden verstorbenen Männer seien Patienten auf der Station des Oberarztes und in einem sehr kritischen gesundheitlichen Zustand gewesen.

Oberarzt soll todbringende Medikamente vorsätzlich und rechtswidrig verabreicht haben

Bei den mutmaßlichen Opfern handele es sich um zwei Männer im Alter von 47 und 50 Jahren. Zu den Tötungsdelikten soll es am 13. und am 17. November gekommen sein. Dem Vernehmen nach befanden sich die Patienten auf der Intensivstation des Uniklinikums. Medienberichte, wonach die Patienten am Coronavirus erkrankt waren, konnten weder die Polizei noch das Universitätsklinikum bestätigen.

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Die Festnahme des Mediziners sei am Mittwoch, 18. November, erfolgt. Am Tag darauf sei der Arzt dem Haftrichter vorgeführt worden. Dieser habe Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet.

Oberarzt war seit Februar diesen Jahres im Universitätsklinikum tätig

Nach Angaben des Universitätsklinikums Essen war der Oberarzt seit Februar diesen Jahres im Hause tätig. Die Universitätsmedizin bestätigte den Tötungsverdacht gegen den Oberarzt. „Die Universitätsmedizin Essen informierte unverzüglich die Staatsanwaltschaft Essen über den bestehenden Verdacht. Der Mediziner wurde nach Bekanntwerden des Vorfalls sofort außer Dienst gesetzt“, heißt es auf dem Klinikum.

Die Ermittlungen dauerten an. Zur Aufklärung des Sachverhalts arbeite die Universitätsmedizin Essen vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Aufgrund der laufenden Ermittlungen könne die Uniklinik zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben machen.

Im Gegensatz zu den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe – also das Töten auf Verlangen – in Deutschland verboten. Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung zur Neuregelung der Sterbehilfe getroffen. Die Karlsruher Richter hatten das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben festgestellt. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen, hieß es in dem Urteil.

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