Essen. Das Landessozialgericht Essen hat gegen die Krankenkasse IKK entschieden: Sie muss die zwei Millionen Euro teure Behandlung eines Kindes zahlen.

Die Krankenkasse IKK Classic ist vom Essener Landessozialgericht verpflichtet worden, einem schwer erkrankten Kleinkind die zwei Millionen Euro teure Behandlung mit Zolgensma zu bezahlen – dem teuersten Medikament der Welt. Der bereits am 28. September gefasste Beschluss wurde erst jetzt öffentlich gemacht.

Bei dem Kind handelt es sich um einen mittlerweile 15 Monate alten Jungen aus Bad Oeynhausen, der an spinaler Muskelatrophie (SNA) leidet. Die meisten Patienten innerhalb der ersten beiden Lebensjahre versterben.

IKK hatte Antrag auf Kostenübernahme für stationäre Behandlung abgelehnt

Die IKK hatte den Antrag auf Übernahme der Kosten für die stationäre Behandlung mit dem in der EU seit Mai 2020 zugelassenen Zolgensma abgelehnt. Das Medikament wird einmalig injiziert, die Spitze kostet rund zwei Millionen Euro. Anders als das Sozialgericht Detmold hat das Landessozialgericht im Beschwerdeverfahren festgestellt, dass das Kleinkind einen Anspruch auf die Kostenübernahme hat.

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Zuvor war der Junge mit Spinraza behandelt worden – das Medikament muss lebenslang verabreicht werden und kostet etwa 285.000 Euro pro Jahr. In seinem Beschluss stützt sich das Landessozialgericht auch auf den behandelnden Arzt des Jungen: Er hatte die Therapie mit Zolgensma vorgeschlagen und hält sie für erfolgversprechend. Die Behandlung mit Spinraza habe weder eine bessere Kosten-Nutzen-Relation, noch stehe fest, dass die Versorgung mit Zolgensma überhaupt zu Mehrkosten führe.

Das vom Schweizer Pharmakonzern Novartis entwickelte Medikament Zolgensma sorgt seit Beginn des Jahres für Debatten und Schlagzeilen: So wurden im Februar 100 Dosen des Medikaments verlost, manche hielten das für eine zynische Überlebenslotterie. (JeS)