Essen. Laut neuer Coronaverordnung des Landes sind nun auch sexuelle Dienstleistungen in Fahrzeugen erlaubt. Doch daran sind Bedingungen geknüpft.
Es ist ein kleiner Passus in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes, doch der sorgt bei der Stadt Essen und sozialen Trägern für große Erleichterung: Unter Hygieneauflagen sind sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsfahrzeugen erlaubt, heißt es sinngemäß unter Punkt 14, bevor elf Regeln die Bedingungen dafür formulieren. Das bedeutet: Der Straßenstrich an der Gladbecker Straße, den die Stadt am Freitag nach der Aufhebung des Prostitutionsverbots durch das Oberverwaltungsgericht freigab, muss nicht wieder schließen. Der Betrieb kann nun auf rechtlich sicherer Grundlage weiter laufen.
Dies bestätigte Essens Stadtdirektor und Gesundheitsdezernent Peter Renzel am Donnerstagmorgen, nachdem das Landeskabinett die Coronaverordnung tags zuvor bis zum Ende des Monats verlängert hatte: „Ich bin sehr zufrieden, dass unsere fachlichen Hinweise vom Gesundheitsministerium aufgenommen worden sind.“
Ziel ist es auch, die illegale Prostitution wieder einzudämmen
In der vergangenen Woche hatten Essener Experten von Hilfseinrichtungen, Ordnungs- und Gesundheitsamt darüber beraten, was notwendig ist, um das Treiben auf dem ehemaligen Kirmesplatz unter Coronabedingungen zu ermöglichen. Ziel war es, die Frauen aus der Illegalität zu holen, um sie wieder zu beraten und zu unterstützen zu können, die zwischenzeitliche ausgeuferte illegale Prostitution mit all ihren Gefahren und schädlichen Nebenwirkungen gleichzeitig einzudämmen, aber auch zu gewährleisten, dass der Straßenstrich nicht zu einem neuen Corona-Hotspot wird.
Große Teile der fachlichen Vorschläge aus Essen finden sich nun in der „Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ des Landesgesundheitsministeriums wieder. Darin heißt es unter anderem: Bei den Einzelkontakten zwischen Kunden und den Prostituierten ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen zwingend und konsequent geboten. Außer während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung ist in Prostitutionsstätten und -fahrzeugen der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Die Frauen haben die Kontaktdaten ihrer Freier zu erheben und vertraulich für einen Monat aufzubewahren.
Hinweisschilder sollen Kunden über Regeln informieren
Dazu kommt regelmäßiges Desinfizieren der Hände. Die Wohnwagen am Strich müssen nach jedem Besuch mindestens 15 Minuten gelüftet, die Betttextilien und Arbeitskleidung nach jedem Kunden gewechselt werden. Hinweisschilder sollen Kunden über die Regeln informieren. Wer sich nicht dran hält, wird des Platzes verwiesen.
Ordnungsdezernent Christian Kromberg kündigte entsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt an, die - wie sonst auch - aber eher stichprobenhaft ausfallen dürften, während Peter Renzel zur Einhaltung der Regeln auch aus Gründen des Selbstschutzes der Prostituierten „sehr stark auf das Thema Beratung“ setzt, sowohl am „Strichpunkt“ auf dem Kirmesplatz als auch im Gesundheitsamt, wo viele Frauen zur Zeit vermehrt vorstellig werden, weil sie ihre Ausweise verlängern müssen, wie es das Prostituiertenschutzgesetz für unter 21-Jährige jedes halbe, für Ältere jedes Jahr verlangt.
Welche Bußgelder bei Verstößen im Rotlicht-Milieu fällig sein werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Ob die Gesamtrechnung am Straßenstrich vor allem im Sinne des Infektionsschutzes am Ende aufgeht, bleibt abzuwarten.
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