Essen. Thomas Sterner nennt es ungerecht, dass alle Essener für die Beseitigung illegaler Abfälle zahlen müssen und fordert schärfere Kontrollen

Thomas Sterner hat sich dem Kampf gegen den "wilden Müll" in seinem Stadtteil verschrien. Der Altenessener hat Plakate anfertigen lassen. "Vermüllung kostet 5000 Euro" stand darauf zu lesen. Und er hat sogar einen "Müllsong" aufgenommen, um seine Mitmenschen wachzurütteln. Auch juristisch zieht er alle Register. Sterner hat die Stadt Essen verklagt. Am Donnerstag wird vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt.

Es geht um die Erhöhung der Müllgebühren zum 1. Januar 2018. Aber das ist nur vordergründig. Sterner stört sich daran, dass die Stadt die Kosten für die Entsorgung von Abfällen, die andere Leute auf Gehwegen, an Containerstandorten, in Parks und Grünanlagen hinterlassen, auf die Müllgebühren umlegt. Die Bürger würden für die Verfehlungen einiger weniger in Mithaftung genommen. Sterner empfindet das als ungerecht.

Finanzieller Aufwand wird als "Sammlungs- und Transportkosten" der EBE verbucht

Damit nicht genug. Der Altenessener vermisst die nötige Transparenz bei der Gebührenkalkulation. Der finanzielle Aufwand für das Entfernen von Ablagerungen an Containerstandorten und Bürgersteigen werde als "Sammlungs- und Transportkosten" der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) verbucht. Sterner hätte es gerne genauer gewusst. Vergebens habe er sich darum bemüht zu erfahren, was es die Bürger kostet, wenn die Stadt illegal entsorgten Müll beseitigt.

Die Stadt Essen hat Sterner in einer Stellungnahme an das Gericht widersprochen. Die Erhöhung der Müllgebühren 2018 um 1,8 Prozent sei keinesfalls allein auf höhere Kosten für die Beseitigung "wilder Müllkippen" zurückzuführen gewesen, wie der Kläger behaupte. Auch sei es durch das Landes-Abfallgesetz gedeckt, dass die Kosten auf alle Gebührenzahler umgelegt werden. Es gehe um Grundstücke, die der Allgemeinheit zugänglich seien. Folglich zahlt die Allgemeinheit dafür, dass sie sauber bleiben.

Allein in Altenessen kann der Kläger leicht ein Dutzend Müll-Hotspots aufzählen

Aus Sterners Sicht macht es sich die Verwaltung zu einfach, indem sie die Bürger zur Kasse bittet. "Die Stadt schöpft ihre Möglichkeiten nicht aus", ereifert sich der Altenessener. Hotspots, an denen immer wieder Müll abgelagert werde, oft im Schutze der Dunkelheit, gehörten viel schärfer überwacht. Auch wenn die Stadt dafür zusätzliches Personal einstellen müsste. Zur Rechenschaft gezogen werden könnten Verursacher nur dann, wenn ihnen zweifelsfrei nachgewiesen werde, dass sie es waren, die den Müll zurückgelassen haben. Dafür muss man sie schon in flagranti erwischen.

Sterner kann allein in Altenessen leicht ein Dutzend Stellen nennen, an denen es sich seiner Meinung für das Ordnungsamt lohnen würde, sich auf die Lauer zu legen. Ob das Gericht seiner Argumentation folgt?