Essen. Ein angeblich überzogenes Eingreifen von Polizisten während einer Kundgebung gegen die “Steeler Jungs“ soll ein juristisches Nachspiel haben.
Seit Wochen sorgt ein angeblich "überzogener und gewaltsamer Einsatz" von Polizisten während einer Kundgebung gegen die "Steeler Jungs" in Essen-Steele für Diskussionen, jetzt soll das Verhalten der Beamten auch ein juristisches Nachspiel haben.
Das Internationalistische Bündnis Essen hat nach den Zwischenfällen am 19. Dezember auf dem Steeler Weihnachtsmarkt beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben mit dem Ziel, "die Zwangsmaßnahmen der Polizei und insbesondere ihr brutales Vorgehen" gegen den Sprecher des Internationalistischen Bündnisses Hannes Mast und weitere Teilnehmer für rechtswidrig zu erklären. Außerdem wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige gegen die verantwortlichen Beamten erstattet, teilte das Bündnis mit.
Polizei schritt gegen spontane Versammlung ein
Die Kundgebung vom 19. Dezember 2019 richtete sich gegen den wöchentlichen Aufmarsch der faschistischen sogenannten "Steeler Jungs", zahlreiche vorangegangene Anschläge auf Antifaschisten sowie gegen das zuvor von der Essener Polizei ausgesprochene Verbot einer Protestkundgebung. Es kam zu einer spontanen Versammlung. Als die Polizei einschritt, seien fünf Teilnehmer verletzt worden, darunter der Sprecher des Bündnisses und ein 17-Jähriger, die zu Boden geworfen und anschließend mit angelegten Handfesseln mehr als eine Stunde festgehalten worden seien. Anwaltlicher Beistand sei ihnen verwehrt worden.
Die Essener Polizei will zu der Klage und den Strafanzeigen aktuell keine Stellung nehmen, hatte sich aber bereits nach den ersten Vorwürfen auch seitens des Bündnisses "Essen stellt sich quer" und "Steele bleibt bunt" positioniert: "Zwei Personen leisteten Widerstand gegen die eingesetzten Beamten, ein Strafverfahren wurde eingeleitet."
Verwaltungsgericht stützte die Entscheidung des Präsidiums
Dem Vorfall vorausgegangen war ein Zwist zwischen dem Polizeipräsidium und dem „Internationalistischen Bündnis Essen“. Letzteres hatte eine Kundgebung gegen den Umzug der "Steeler Jungs" angemeldet, doch die Versammlungsbehörde des Polizeipräsidiums lehnte diese Gegenveranstaltung "an der gewünschten Örtlichkeit" ab. Diese Entscheidung des Polizeipräsidiums Essen habe das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtmäßig erklärt. Dem „Internationalistischen Bündnis Essen“ sei danach ein Ausweichplatz für eine Gegenveranstaltung angeboten worden.
Der Versammlungsleiter habe die neue Örtlichkeit abgelehnt. Als sich Teilnehmer daraufhin auf die Strecke stellten, die für den Umzug der "Steeler Jungs" vorgesehen gewesen sei, lösten Einsatzkräfte die spontane Versammlung auf, hieß es.