Essen. Auch in Essen werden wegen der Corona-Epidemie Schulen und Kitas geschlossen. Wessen Kinder trotzdem betreut werden und was dafür zu tun ist.
Nachdem die NRW-Landesregierung wegen der Ausbreitung des Coronavirus entschieden hat, dass alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen bis zum Ende der Osterferien geschlossen bleiben, hat die Verwaltung der Stadt Essen – die in diesen Tagen nahezu rund um die Uhr im Corona-Einsatz ist – am Wochenende zusammen mit allen Beteiligten das weitere Vorgehen in Essen erarbeitet.
Zu Schließungen der Kitas
Mit allen Kita-Trägern in Essen wurde abgestimmt, dass per Erlass eine Notbetreuung für die Kinder „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ in allen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Essen eingerichtet werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Eine solche Notbetreuung kann dann nur angeboten werden, sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist und wenn beide Elternteile/Erziehungsberechtigte beziehungsweise Alleinerziehende zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen zählen.
Zur kritischen Infrastruktur zählen die folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Arztpraxen
- Senioreneinrichtungen / ambulante Pflegedienste
- Fahrdienste wie bspw. Krankentransporte und Taxis
- Feuerwehr
- Polizei
- Pharmazeutische Betriebe
- Lebensmittelversorgung
- Stadtverwaltung
- Justiz
- Energieversorgung, bspw. Netzbetreiber und Tankstellen
- Wasserversorgung
- (Abfall-) Entsorgung
- Kindertageseinrichtungen/Tagespflege
- stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe
- Öffentlicher Personennahverkehr
„In allen Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege sind die Mitarbeiter anwesend. So kann die Beratung und Information der Eltern sichergestellt werden“, teilt die Stadt mit. Die Notbetreuung soll nach Lage der Dinge in der jeweiligen Kita stattfinden, in der die Kinder ohnehin schon angemeldet sind.
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Damit Eltern ihre Kinder in die Kita geben dürfen, müssen sie bis Mittwoch, 18. März, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die „Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz in der Einrichtung der kritischen Infrastruktur vorlegen“.
Zur Schließung der Schulen
Auch der Schulbetrieb in Essen wird ab Mittwoch eingestellt. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie am Montag und Dienstag selber darüber entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Alle Essener Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
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Danach und bis zum 3. April (letzter Schultag vor den Osterferien) soll eine Notbetreuung in Schulen für die Kinder von „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ eingerichtet werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten - sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist, so die Stadt.
Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Zeitlich sollen dabei die üblichen Unterrichtszeiten und die Zeiten der Betreuung im Offenen Ganztag (OGS) abgedeckt werden.
In welchen Schulen eine Notbetreuung eingerichtet wird, soll spätestens am Dienstag bekannt gegeben werden. Für die Notbetreuung in der Schule ist von den Eltern ebenfalls bis zum 18. März eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.
Essen lässt alle Kneipen und Bars, Schwimmbäder und Turnhallen schließen
Die Betreuungsangebote im Rahmen des Ferienspatzes der Stadt Essen werden ebenfalls abgesagt. Darüber hinaus hat die Stadt Essen inzwischen nicht nur alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern untersagt und kleineren Veranstaltungen schärfere Mindestvoraussetzungen erteilt, um stattfinden zu dürfen, am Sonntag erklärte Oberbürgermeister Thomas Kufen zudem, dass alle Kneipen und Bars, Gottesdienste, Turnhallen und Schwimmbäder bis auf Weiteres geschlossen werden.