Essen. Wer in Essen kleinere Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern plant, muss ab sofort penible Voraussetzungen erfüllen. Faktisch ist das ein Verbot.

Die Schrauben werden angezogen: Die Stadt Essen hat ihre Allgemeinverfügung zur Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus am späten Donnerstag Abend verschärft und nun auch Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Mitwirkenden mit hohen Hürden versehen und damit faktisch unmöglich gemacht. Betroffen sind Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen, Messen und Kongresse, Tanzveranstaltungen aller Art sowie familiäre und religiöse Veranstaltungen. Die Verschärfung gilt ab sofort, das heißt ab Freitag 13. März. Bisher waren nur Veranstaltungen ab 1000 Personen verboten.

Veranstaltungen sind jetzt anzeige- und genehmigungspflichtig

Zwar können Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Teilnehmern theoretisch stattfinden, doch sind sie bis auf weiteres anzeige- und genehmigungspflichtig. „Der Anzeige an die Koordinierungsstelle Veranstaltungen ist eine ausführliche Stellungnahme des Veranstalters beizufügen, ob die empfohlenen Schutzmaßnahmen für Großveranstaltungen des Robert Koch-Instituts (RKI) eingehalten werden können“, heißt es in der städtischen Mitteilung.

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Bei den Schutzmaßnahmen des RKI geht es vor allem um ausreichende Vorkehrungen zur Hygiene, es muss beispielsweise die Chance bestehen, dass sich Veranstaltungsteilnehmer regelmäßig die Hände waschen können und dass Desinfektionsmöglichkeiten bestehen. Ferner ist ausreichender räumlicher Abstand zwischen den Personen Pflicht, die Belüftung der Räume muss gewährleistet sein, eine Eingangskontrolle in Bezug auf erkrankte und besonders gefährdetet Personen soll gewährleistet sein und noch einiges mehr.

Schon aus Gründen der Fristwahrung gibt es vorerst keine Veranstaltungen über 500 Teilnehmern

Die Nachweise, dass all dies gewährleistet ist, soll ein Veranstalter zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erbringen, damit die Stadtverwaltung Zeit zur Prüfung hat. Gleichwohl betont Stadtsprecherin Silke Lenz, dass die Verschärfung ab sofort gilt, was bedeutet, dass in den nächsten Wochen schon aus Gründen der Fristwahrung keine Veranstaltung stattfinden kann, da keine Genehmigung möglich ist.

„Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Anzeige ist eine Veranstaltung verboten. Zur Selbsteinschätzung stellt die Stadt Essen Veranstaltern eine Matrix auf Basis der Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts für Großveranstaltungen zur Verfügung“, heißt es in der Verfügung.

„Wir gehen davon aus, dass kein Veranstalter die Nachweise erbringen kann“

„Wir gehen ehrlich gesagt davon aus, dass Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Besuchern vorerst nicht stattfinden können, da kein Veranstalter diese Nachweise erbringen können wird“, sagt Stadtsprecherin Silke Lenz auf Nachfrage dieser Redaktion. Wer es trotzdem versuchen will: Zu melden sind die Veranstaltungen per E-Mail an die Adresse koordinierung-veranstaltungen@essen.de

Nicht genehmigungspflichtig und daher pauschal erlaubt sind demnach vorläufig Veranstaltungen unter 500 Teilnehmern, selbst wenn sich dabei viele Menschen recht nahe kommen, wie etwa in Tanzclubs unvermeidlich. Die Stadt rät aber ausdrücklich dazu, auch solchen Veranstaltungen möglichst fernzubleiben. „Jeder sollte wissen, dass er sich und andere in Gefahr bringen kann“, so Lenz.

Für Veranstaltungen von 25 bis 499 Teilnehmern bleibt es vorerst bei Empfehlungen

Weil das öffentliche und kulturelle Leben - jedenfalls Stand jetzt - aber nicht vollkommen zum Erliegen kommen soll, ist hier zunächst keine weitere Restriktion geplant. „Für alle Veranstaltungen ab 25 bis 499 Teilnehmern wird auf die Empfehlung der Stadt Essen zum Umgang mit Veranstaltungen verwiesen“, heißt es lediglich.