Essen. Anfang März startet der Prozess gegen den Vater, der im Juli 2019 seinen Sohn Luis in Altenessen qualvoll verdursten ließ. Die Anklage: Mord.
Der Vater, der im Juli 2019 seinen Sohn Luis in einer Dachgeschosswohnung in Altenessen-Süd qualvoll verdursten ließ, muss sich ab Anfang März wegen Mordes vor Gericht verantworten. Als voraussichtlichen Termin für den Prozessauftakt der Schwurgerichtskammer nannte das Landgericht jetzt Donnerstag, den 5. März.
Der Fall hatte im vergangenen Sommer für stadtweites Entsetzen gesorgt. Der Mann hatte seinen Sohn ohne Getränke in einem Zimmer eingesperrt und die Türklinke abmontiert. Es geschah in der heißesten Woche des Jahres, als bis zu 40 Grad in Essen gemessen wurden. Dass der Junge verdurstet war und keines natürlichen Todes starb, war sehr schnell klar. Der Vater geriet unmittelbar unter Mordverdacht. Die Mutter war zum Zeitpunkt der Tat nicht im Haus. Die beiden Geschwister des Jungen, damals ein und vier Jahre alt, wurden sofort in die Obhut des Jugendamtes genommen.
Verdursteter Junge- Bisherige Berichterstattung
- 16. September: Verdursteter Zweijähriger: Vater wegen Mordes angeklagt [€]
- 3. September 2019: Nach Tod eines Zweijährigen: Sondersitzung im Rathaus Essen
- 1. August 2019: Fall Luis – „Wir sind in Altenessen in Verruf geraten“ [€]
- 1. August 2019: Fall Luis: Essener Jugendamt will sich überprüfen lassen
- 31. Juli 2019: Fall Luis – „Wir sind in Altenessen in Verruf geraten“
- 30. Juli 2019: Fall Luis: Essener Jugendamt ist laut Verdi unterbesetzt [€]
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- 29. Juli 2019: Ernste Fragen an das Essener Jugendamt im Fall Luis [€]
- 29. Juli 2019: Verdursteter Junge: Luis (2) war offenbar eingeschlossen [€]
- 28. Juli 2019: Junge (2) in Essen verdurstet, Vater (31) unter Mordverdacht [€]
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Vier Tage nach Luis’ Tod hätte die Familie täglich Besuch vom Jugendamt bekommen sollen
Besonders tragisch: Nur vier Tage nach der Tat hätte die Familie tägliche Erziehungshilfen des Jugendamtes erhalten sollen. Dem Amt war die Familie bereits seit einem halben Jahr bekannt. Die Stadt Essen beteuerte mehrfach, dass es vorher keine Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung gegeben habe, sondern lediglich Hinweise aus der Kita des Jungen, dass er Entwicklungsverzögerungen aufweise. Der Jugendhilfeausschuss hatte wegen des dramatischen Falles eine Sondersitzung abgehalten; auch dort stellte man fest: Die folgenschwere Entwicklung sei für niemanden absehbar gewesen.
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Trotzdem hat sich das Jugendamt dazu verpflichtet, seine internen Abläufe durch einen externen Gutachter überprüfen zu lassen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) am Deutschen Jugendhilfeinstitut stellt die Ergebnisse aus Essen vermutlich erst im Herbst 2020 vor; die Analyse einzelner Fälle habe gerade erst begonnen. So steht es in einer aktuellen Vorlage für den Jugendhilfeausschuss, der in der kommenden Woche tagt.