Essen. Das Jobcenter hatte seit November 2019 keine Hartz-IV-Leistungen mehr gekürzt. Ab Montag ist diese Übergangsregelung vorbei.

Die Schonfrist ist vorbei: Ab Montag wird das Jobcenter Essen gegen Hartz-IV-Empfänger wieder Sanktionen verhängen, wenn sie ihrer so genannten Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Das teilte eine Sprecherin der städtischen Behörde mit. Das Jobcenter hatte seit November keine Sanktionen mehr ausgesprochen. Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gewesen.

Das Gericht hatte die bisherige Sanktionspraxis in den Jobcentern zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Demnach dürfen die Behörden Hartz-IV-Beziehern künftig nicht mehr als 30 Prozent der Sozialleistung kürzen. Dafür müssen die Gesetze geändert werden.

Bis dies allerdings vom Gesetzgeber umgesetzt ist, braucht es Regelungen für die Übergangszeit. Jobcenter, die unter der Regie der Bundesagentur geführt werden, haben diese bereits. Das Jobcenter Essen als städtische Behörde wartete jedoch wochenlang auf Anweisungen vom Land. Diese liegen nun vor: „Das Land hat beschlossen, dass bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber auch für die kommunal geführten Jobcenter die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den Sanktionsregelungen im SGB II bis auf wenige Einschränkungen zu beachten sind“, teilte die Sprecherin mit.

Künftig kürzt das Jobcenter nicht mehr als 30 Prozent der Hartz-IV-Leistung

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So darf das Jobcenter künftig nicht mehr als 30 Prozent kürzen und muss zudem die Verhältnismäßigkeit der Sanktion stärker als bislang prüfen. Auch wenn sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht auf unter 25-Jährige bezog, gilt für sie das Gleiche. Bei schwereren Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht konnten Jobcenter bislang das Hartz-IV-Geld für eine bestimmte Zeit um 60, bei unter 25-Jährigen gar bis zu 100 Prozent kürzen.

Die meisten Kürzungen allerdings nimmt das Jobcenter wegen Meldeversäumnissen vor, das heißt, wenn Kunden nicht zum Termin erscheinen. Dann kann das Geld um zehn Prozent gestrichen werden.

Gerade der Passus, dass Jobcenter mehr auf die Verhältnismäßigkeit schauen müssen, dürfte in der Behörde zu mehr Aufwand aber auch zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen. Wer allerdings glaubt, Versäumnisse der letzten Wochen werden nicht mehr geahndet, der irrt. Die Behörde kann auch nachträglich tätig werden: Eine Sanktion könne auch noch bis zu sechs Monate danach verhängt werden, erklärte die Jobcenter-Sprecherin bereits im Dezember 2019.