Essen. Essen ist vorsichtiger als viele andere Revier-Städte. Denn bei einem Unfall an einer Bergmanns-Ampel müsste die Stadt womöglich zahlen.

Im Essener Stadtgebiet wird es auf absehbare Zeit keine so genannten Bergmanns-Ampeln geben. Das bestätigte am Freitag Jasmin Trilling, Sprecherin der Stadt Essen. Die Verwaltung hält die Gefahr für zu groß, dass bei einem Unfall an einer Bergmanns-Ampel verletzte Verkehrsteilnehmer die Stadt haftbar machen könnten. Dann müsste die Verwaltung Unfallkosten bezahlen und für mögliche Schadensersatzklagen aufkommen.

Damit bewertet die Stadt Essen die Gesetzeslage zum Thema Bergmanns-Ampeln grundsätzlich anders als viele Revier-Städte, die seit Herbst 2018 vereinzelte Lichtanlagen umgerüstet haben. Die erste Bergmanns-Ampel entstand im Oktober 2018 in Duisburg. Mittlerweile gibt es welche in Herne, Dortmund, Oberhausen, Mülheim, Bottrop, Gelsenkirchen und weiteren Städten.

Diskussion seit Sommer 2019

Im Juni 2019 hatte es einen Vorstoß der Altenessener SPD gegeben: Vor der Zeche Carl an der Wilhelm-Nieswandt-Allee sollten Fußgänger-Ampeln umgerüstet werden „als Zeichen der Dankbarkeit an die vielen ehemaligen Bergleute“, erklärte damals Theo Jansen, der Fraktionsvorsitzende der SPD im Stadtteilparlament für den Bezirk V (Altenessen, Vogelheim, Karnap). Die Ortspolitiker gaben ein eindeutiges Votum ab für die Bergmanns-Ampel – aber: Die Stadt trat schon damals auf die Bremse. Erst sollte ein Sicherheitsgutachten eingeholt werden, dann kündigte die Verwaltung an, zunächst die hauseigenen Juristen die Lage einschätzen zu lassen.

Das Land NRW erklärte Ende 2018, die Kommunen könnten zwar Ampeln umgestalten, handelten dabei aber auf eigene Faust, trügen also das Haftungs-Risiko. Außerdem teilte das Verkehrsministerium den Mitgliedern des NRW-Verkehrsausschusses mit, dass man die Städte ausdrücklich darum bitte, im Sinne einer einheitlichen Regelung weiter nur die bekannten Zeichen zu verwenden.

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Städte, die Ampeln umgerüstet haben, berufen sich auf Paragraph 37 der Straßenverkehrsordnung: Dort steht ausdrücklich, dass das Sinnbild „Fußgänger“ jeweils in rot und grün verwendet werden muss. Weiter heiße es, dass „das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen“ muss, berichtet die Stadt Duisburg. „Beides“, erklärt die Duisburger Verwaltung, „ist bei den Bergmann-Ampeln der Fall“.

Stadtteilpolitiker wollen Situation nicht hinnehmen

Die Einschätzung der Essener Juristen, dass die Stadt im Zweifel für Schäden aufkommen, die entstehen, wenn ein verletzter Fußgänger behauptet, er habe die Signale nicht richtig deuten können, hält man im Essener Norden für einigermaßen abwegig: „Wir werden und wollen diese Interpretation der Lage nicht auf uns sitzen lassen“, kündigt Hans-Wilhelm Zwiehoff an, der Bezirksbürgermeister für Altenessen, Karnap und Vogelheim. Die Stadtteilpolitiker möchten als nächstes die schriftliche Begründung des Rechtsamtes Essen einsehen. „Aber wie ich das einschätze“, sagt Zwiehoff ernüchtert, „werden wir keine Chance haben.“

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Dabei gibt es seit 2011 im Essener Stadtgebiet veränderte Fußgängerampeln: Am Berliner Platz leuchten so genannte DDR-Männchen. Die waren aber möglich, weil für sie keine Sonderregel nötig ist, sondern vom Gesetz als herkömmliche Symbole betrachtet werden.