Essen. Ein Mann ist mit Dolch und Machete über den Essener Weihnachtsmarkt gelaufen. Beide sind erlaubt. Wieso der Mann trotzdem Strafe ableisten muss.
Mit Dolch und Machete ist ein Mann (59) am Dienstag über den Essener Weihnachtsmarkt gelaufen. Deshalb könnte er womöglich noch ins Gefängnis wandern – obwohl beide Waffen, Dolch und Machete, erlaubt sind.
Beide Waffen haben 50 Zentimeter lange Klingen
Der Deutsch-Pole (59) erklärte, beide Waffen auf dem Weihnachtsmarkt gekauft zu haben. Beide haben eine etwa 50 Zentimeter lange Klinge. Besucher des Weihnachtsmarktes hatten das Ordnungsamt verständigt, das Ordnungsamt wiederum informierte eine Polizei-Streife. Der 59-Jährige konnte konnte schnell festgenommen werden. Er hat keinen festen Wohnsitz.
Warum der Mann sofort festgenommen wurde
Genau das ist der Grund, erklärt Oberstaatsanwältin Anette Milk, wieso eine sofortige Festnahme erfolgte und der Mann unmittelbar zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Außerdem lagen bereits mehrere Such-Anzeigen anderer Staatsanwaltschaften gegen den Mann vor.
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Der 59-Jährige muss die Strafe - 40 Tagessätze zu jeweils zehn Euro - entweder bar bezahlen oder in Tagessätzen ableisten – vor allem dann, wenn die Staatsanwaltschaft keine Rechnung schreiben kann, weil ein Verurteilter keine Adresse hat. Oft kommt es vor, dass Verurteilte ohne Wohnungssitz kein Geld haben – dann müssen sie ins Gefängnis. Und zwar so viele Tage, wie Tagessätze zur Zahlung ausstehen.
Wieso der Mann gegen das Waffengesetz verstoßen hat
Ob im vorliegenden Fall der Täter bereits gezahlt hat oder eine Haftstrafe droht, ist nicht bekannt.
Sowohl Machete als auch Dolch sind erlaubt – trotzdem hat der Mann gegen das Waffengesetz verstoßen. „Der Besitz solcher Waffen ist erlaubt, aber nicht das Mitführen auf Veranstaltungen“, berichtet Oberstaatsanwältin Anette Milk. „Und der Weihnachtsmarkt ist eine Veranstaltung.“ Der Dolch hat eine Klingenlänge von 50 Zentimetern und ist beidseitig geschliffen.