Essen. Die Stadt legt regelmäßig fest, wie viel Miete bei Hartz-IV-Empfängern angemessen ist. Das sind die neuen Mietgrenzen seit 1. Dezember.

Die Stadt Essen hat Anfang Dezember die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger und Sozialhilfebezieher gekürzt. Das bedeutet: Betroffene, die eine neue Wohnung anmieten wollen, müssen sich eine günstigere Wohnung suchen als bislang. Die Stadt begründet dies mit dem neuen Mietkostenspiegel des Deutschen Mieterbundes NRW. Kritik an dem Schritt kommt von der Essener Mietergemeinschaft: „Für die Betroffenen ist das ein Problem, da sie schon heute kaum bezahlbaren Wohnraum in Essen finden“, sagte die Geschäftsführerin Siw Mammitzsch. In Essen gibt es derzeit rund 45.000 Haushalte, die von Hartz IV leben.

Die Mietobergrenzen besagen, bis zu welcher Höhe das Jobcenter die Kaltmiete für Hartz-IV-Empfänger übernimmt. Alles darüber hinaus muss der Mieter selbst zahlen. Die Mietobergrenze berechnet sich aus der Kaltmiete, den kalten Betriebskosten und der angemessenen Quadratmeterzahl einer Wohnung. Nach Angaben der Stadt sind die sogenannten „kalten Betriebskosten“ - also die Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser – laut Mietkostenspiegel des Deutschen Mieterbundes NRW von 2,04 Euro auf 1,93 Euro pro Quadratmeter gesunken. Diesen neuen Maßstab legt die Stadt nun für die Neuberechnung zugrunde. Das sind die neuen Höchstgrenzen:

Eine Person: 354,50 Euro (bisher: 360,00 Euro)

Zwei Personen: 451,10 Euro (bisher: 458,25 Euro)

Drei Personen: 555,20 Euro (bisher: 564,00 Euro)

Vier Personen: 668,80 Euro (bisher: 679,25 Euro)

Fünf Personen: 796,40 Euro (bisher: 808,50 Euro)

Sechs Personen: 882,00 Euro (bisher: 895,20 Euro)

Sieben Personen: 975,00 Euro (bisher: 989,30 Euro)

Acht Personen: 1064,00 Euro (bisher: 1079,40 Euro)

Neun Personen: 1147,50 Euro (bisher: 1164,00 Euro)

Die Mietergemeinschaft hält es jedoch für falsch, den Mietkostenspiegel für NRW heranzuziehen. Sie vermutet, dass die tatsächlichen kalten Betriebskosten in Essen höher liegen als der Landesdurchschnitt. Mammitzsch zieht als Beispiel die Grundsteuern heran, die in Essen mit einem Hebesatz von 670 Prozent über dem der Großstädte in der Rheinschiene liegt. Auch bei den Gebühren zeige die Tendenz in Essen seit Jahren nach oben. Mammitzsch fordert daher die Stadt auf, die beim Jobcenter tatsächlich eingereichten kalten Betriebskosten zu veröffentlichen. Daraus könne man dann ein realistisches Bild zeichnen.

Streit über Mietobergrenzen schwelt in Essen seit Jahren

Auch interessant

Der Streit über die Berechnung der Mietobergrenzen schwelt zwischen Stadt und Mietergemeinschaft schon seit Jahren. Die Mietervertreter fordern einen eigenen Betriebskostenspiegel für Essen und vermuten: „Schon vor Jahren wollte die Stadt einen eigenen Betriebskostenspiegel herausbringen um zu beweisen, dass der vom Deutschen Mieterbund zu hoch sei. Dieses Vorhaben ist sang- und klanglos in der Schublade verschwunden. Es ist also eher davon auszugehen, dass die durchschnittlichen Betriebskosten in Essen höher liegen“, meint Mammitzsch.

Derweil teilte die Stadt mit, dass die neuen Werte keine Auswirkungen für bestehende Mietverträge haben. Die neuen Obergrenzen werden vom Jobcenter Essen und vom Amt für Soziales und Wohnen nur bei Neuanträgen sowie Umzügen herangezogen. Mit einer weiteren Veränderung der Mietobergrenzen sei im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen, da zurzeit ein neuer Mietspiegel erstellt wird. Aller Voraussicht nach, dürften dann die Mietobergrenzen wieder steigen, weil der neue Mietspiegel das allgemein gestiegene Mietniveau in Essen widerspiegeln dürfte.