Essen. Essen übernimmt Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger nur noch bis zu einer bestimmten Höhe. Das Ziel: Verschwender sollen wirtschaftlich heizen.

Die Stadt Essen will bei den Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger genauer hinschauen. Künftig soll es – wie für die Miete – auch für Heizkosten Angemessenheitsgrenzen geben. Das heißt: Die Stadt übernimmt die Kosten dann nur noch bis zu einer festgelegten Höhe. Dazu hat das Amt für Wohnen jetzt eine Richtlinie erarbeitet. Bislang erstattet die Stadt Hartz-IV-Haushalten die Heizkosten ohne jedwede Prüfung in voller Höhe. Das Geld dafür kommt überwiegend aus dem städtischen Etat. In Essen gibt es derzeit rund 45.500 Bedarfsgemeinschaften. Die neuen Richtlinien gelten aber auch für die 10.000 Sozialhilfeempfänger.

„Wir wollen jetzt nicht massenhaft Heizkosten streichen, sondern eine Handhabe gegen Ausreißer haben“, begründete Hartmut Peltz, Leiter des städtischen Amtes für Soziales und Wohnen, den Schritt. Für die meisten Jobcenter-Kunden ändere sich nichts, glaubt er. Sie lägen unterhalb der definierten Heizkostengrenzen. Allerdings gebe es Menschen, „bei denen man den Eindruck hat, dass es ihnen egal ist, wie viel sie heizen. In Einzelfällen haben wir Überschreitungen um das Dreifache des Durchschnittswertes. Auf diese Fälle zielen wir ab.“ Deren Heizverhalten nun stärker unter die Lupe zu nehmen, sei gerecht auch denen gegenüber, die angemessen heizen würden. Es gehe der Stadt nicht ums Sparen von Kosten sondern um ein Signal, sagt Peltz. Schließlich handele es sich um Steuergelder. Die Stadt gibt jährlich einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag für Heizkosten aus.

Hartmut Peltz, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen.
Hartmut Peltz, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen. © FUNKE Foto Services | Dirk Bauer

Die neue Richtlinie soll am 1. Juli in Kraft treten. Ab dann müssen die Mitarbeiter des Jobcenters die eingereichten Nebenkostenabrechnungen nach den neuen Grenzwerten prüfen. Die Stadt hat dazu Tabellen erarbeitet, die nach der Zahl der Personen im Haushalt, nach der Größe des Hauses und nach den Energieträgern unterscheidet. Nicht einbezogen werden Grundkosten der Versorger sondern nur die variablen Kosten.

In den meisten Fällen hat die Stadt dabei den bundesweiten Heizspiegel übernommen, der seit 2005 jährlich vom Internet-Portal co2online herausgeben wird. Bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2009 hatte das Bundessozialgericht empfohlen, diesen Heizspiegel heranzuziehen, wenn es um die Angemessenheit von Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger geht. Andere Städte nutzen dies bereits.

Betroffene Hartz-IV-Empfänger haben ein Jahr Zeit, Heizkosten zu sparen

Dass sich die Stadt Essen mit einer eigenen Richtlinie dazu so viel Zeit gelassen hat, begründet Peltz so: „Bislang lag unser Fokus nicht so auf den Heizkosten.“ Außerdem sei es darum gegangen, eine solche Richtlinie gerichtsfest aufzustellen. Gerichte hätten in der Vergangenheit dazu durchaus unterschiedlich geurteilt. Auch Peltz rechnet mit Klagen gegen die neue Essener Heizkosten-Richtlinie. „Allerdings glauben wir, dass unser Konzept schlüssig ist.“

Wie die Stadt die Richtlinie erstellt hat

In ihrer neuen Heizkosten-Richtlinie hat die Stadt zum einen den bundesweiten Heizspiegel zu Grunde gelegt. Künftig werden daher alle Grenzwerte regelmäßig einmal im Jahr, nach Erscheinen des aktuellen bundesweiten Heizspiegels, angepasst.

Für Brennstoffe, welche vom Leistungsberechtigten selbst zu beschaffen sind, hat die Stadt Preise bei lokalen Anbietern angefragt und jeweils ein Mittelwert errechnet. Das gilt z.B. für Heizöl, Flüssiggas, Steinkohle oder Holz.

Für das Heizen mit Nachtspeicheröfen hat die Stadt den aktuellen Tarif von Innogy als lokaler Grundversorger herangezogen.

Das Prozedere ist künftig so: Liegen die Heizkosten im definierten Rahmen, dann übernimmt sie die Stadt auch weiterhin in voller Höhe. Wenn sie darüber liegen, kann der Betroffene besondere Gründe nennen, warum er mehr heizen musste. Das könnten zum Beispiel Krankheit oder auch ein schlechter Gebäudezustand sein. Akzeptiert das Jobcenter diese, werden die Heizkosten auch weiterhin voll bezahlt. Lehnt es sie allerdings ab, hat der Betroffene bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung Zeit, sein Heizverhalten zu ändern. Dafür hat er in der Regel ein Jahr lang Zeit. Folgt er dem Einsparzwang nicht, wird das Jobcenter nur noch die Höhe der festgelegten Grenze erstatten. Den Rest der Heizkosten müsste der Haushalt dann aus der Hartz-IV-Grundsicherung zahlen.

Der Essener Sozialrechtsanwalt Peter Karaiskas bezeichnet eine solche Richtlinie als problematisch. Hartz-IV-Empfänger würden eher in energetisch nicht sanierten Wohnungen leben. Sollte das Jobcenter die neue Richtlinie dennoch „offensiv“ anwenden, „dann prophezeie ich jetzt schon viele gerichtliche Auseinandersetzungen“, so der Jurist.