Essen. Sie ist in Deutschland geboren und sollte in ihr Heimatland Mazedonien abgeschoben werden. Nun darf Lisa Marinova mit ihrem Sohn in Essen bleiben.
Als Lisa Marinova (*Name geändert) im Februar 2019 zu ihrem Termin im Essener Ausländeramt erschien, zitterte sie vor Angst: „Ich dachte nur, jetzt schieben sie mich ab“, erzählt die 31-Jährige, die aus Mazedonien stammt, vor drei Jahren nach Essen gekommen war und seither um eine Zukunft in Deutschland ringt. Für sich und ihren kleinen Sohn Milo*, der im April 2017 hier geboren wurde. Und nun sprach die Mitarbeiterin nicht von Abschiebung, sondern von einer „Ausbildungsduldung“, die man ihr zunächst für ein Jahr gewähren wolle. Lisa Marinova brach in Tränen aus, und die Mitarbeiterin sagte freundlich: „Sie haben das verdient, Sie haben sich so bemüht.“
Sie fühlte sich in Essen heimisch, doch die Eltern wollten zurück nach Mazedonien
Mit der Ausbildungsduldung belohnt der Gesetzgeber all jene Zuwanderer, die einerseits keine Chance auf ein Bleiberecht haben, aber andererseits große Anstrengungen unternehmen, um sich zu integrieren und einen Beruf zu ergreifen. Für Lisa Marinova erwies sich die Ausbildungsduldung als Geschenk, denn alle anderen Wege blieben ihr versperrt.
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Dabei fühlte sich die junge Frau in Deutschland so viel mehr zu Hause als in ihrem Heimatland Mazedonien: Sie ist in Zweibrücken geboren und kam im Alter von zehn Monaten mit ihrer Familie nach Essen, wo sie aufwuchs. Sie besuchte die Stiftsschule, fühlte sich hier heimisch; anders als ihre Eltern, die hin- und hergerissen waren zwischen zwei Ländern und sich 2002 zur Rückkehr nach Mazedonien entschlossen.
Mit 14 musste sie in der Schule wieder von vorn anfangen
Für die 14-jährige Lisa war das ein Kulturschock: Als Roma sei die Familie ausgegrenzt worden, in der Schule musste sie ganz von vorn anfangen: „Ich konnte weder die kyrillischen Buchstaben noch Mazedonisch. Meine Noten waren schlecht.“ Als sie gerade Fuß gefasst hatte, zog die Familie nach Belgien, wo ein Bruder von Lisa lebte. Nach einem Jahr packte die Eltern erneut die Sehnsucht nach Mazedonien, doch diesmal kehrte Lisa nicht mit ihnen zurück: Gerade 18 Jahre alt, beschloss sie sich ein Leben in Belgien aufzubauen.
Für ein paar Jahre ging das gut, doch im Jahr 2014 schoben die belgischen Behörden sie nach Mazedonien ab, in das Heimatland, das ihr so fremd war. „Ich war 25 Jahre alt und wusste nicht wohin.“ Zwei Jahre hielt sie es aus, jobbte in einem Schuhgeschäft, sah keine Perspektive. Und so kehrte sie im Jahr 2016, mitten in der Flüchtlingskrise, in ihre verlorene Heimatstadt Essen zurück.
Sie kehrt in ihre frühere Heimatstadt zurück - und lebt dort erst im Zelt, dann im Flüchtlingsheim
14 Jahre nach ihrem Abschied aus Essen lernte sie nun eine andere Seite der Stadt kennen: Sie wurde zunächst im Zeltdorf am Pläßweidenweg in Horst untergebracht, lebte dann zwei Jahre lang in der Flüchtlingsunterkunft an der Klinkestraße in Bergerhausen und zuletzt vier Monate in der an der Planckstraße in Holsterhausen. Sie war nun eine von Tausenden, die die Stadt beherbergen musste – und sie war als Rückkehrerin gleichzeitig ein besonderer Fall.
Das merkten auch Jens Wientapper und Hildegard Saß, die als Ehrenamtliche in der Unterkunft an der Klinkestraße aktiv waren: „Sie ist kommunikativ, zuverlässig, höflich, pünktlich – wo sie hinkommt, sind ihr die Leute gewogen“, zählt Hildegard Saß auf. Die pensionierte Lehrerin setzt sich mit Lisa hin, um deren in der Kindheit erlerntes – akzentfreies – Deutsch aufzupolieren, die Grammatik zu verbessern, den Wortschatz zu erweitern. Lisa wiederum begleitet andere Flüchtlinge bei der Wohnungssuche, übersetzt für sie. „Sie hat die Leute aufgefangen, die waren so froh, dass sie Lisa hatten“, sagt Hildegard Saß.
Lisa selbst muss Rückschläge verkraften, so wird ihr Asylantrag im Oktober 2017 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Ihr kleiner Sohn ist damals gerade ein halbes Jahr alt, und sie fürchtet, dass auch ihm bald der erste Umzug droht. „Dabei möchte ich auf keinen Fall, dass mein Kind die gleichen Wechsel erleben muss wie ich, mit der gleichen Zerrissenheit aufwächst.“
Also stellt sie mit Hilfe von Jens Wientapper einen Antrag bei der Härtefallkommission des NRW-Innenministeriums, meldet jeden neuen Fortschritt: die Sprachzertifikate, die sie erwirbt, das Praktikum in einer Kita, das sie macht... Alle drei Monate muss sie ihre Duldung im Ausländeramt verlängern lassen, bangt jedesmal. Wientapper, Saß und andere Ehrenamtliche vom Runden Tisch stehen ihr zur Seite, betreuen auch den kleinen Milo, wenn dessen Mutter lernen muss.
Sie steht um fünf Uhr auf, fällt oft erst um Mitternacht ins Bett und sagt: „Ich habe jetzt ein gutes Leben“
Im August 2018 besteht Lisa das Zertifikat B1 mit Sehr gut: Sie kann demnach auch „komplexe Texte“ verstehen, Fachdiskussionen führen, sich „spontan und fließend verständigen“ und „einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern“. Für die Prüfung habe Lisa wirklich geschuftet, erzählt Hildegard Saß. Eine Punktlandung, denn noch im selben Monat kann sie eine Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin im Berufskolleg im Bildungspark beginnen.
Es ist schließlich diese Ausbildung, die ihr dieses Jahr im Februar die zunächst einjährige Duldung verschafft, und damit endlich eine Perspektive: Im Mai können sie und ihr Sohn endlich aus dem Flüchtlingsheim in eine Wohnung ziehen. Sie bekommt Bafög, erhält für Milo Sozialleistungen. Im März 2020 hat sie den nächsten Termin im Ausländeramt, wird wieder zittern. „Sie bekommt sicher die Verlängerung um ein Jahr“, sagt Jens Wientapper. Es spreche ja alles dafür.
Gesetzgeber erkennt Ausbildung als Grund für Duldung an
Bereits mit dem im August 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ wurde eine Ausbildung als möglicher Grund für eine Duldung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Hierbei handelte es sich allerdings um eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde. Ausgeschlossen waren Menschen, die schon 21 Jahre alt waren oder aus einem „sicheren“ Herkunftsland stammten.
Das Integrationsgesetz, das im August 2016 in Kraft trat, sieht vor, dass die Ausbildungsduldung unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von Alter und Herkunftsland erteilt werden.
Anfang 2020 soll das „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ in Kraft treten: Dann kann die Ausbildungsduldung auch für Assistenz- und Helferberufe erteilt werden, „wenn im Anschluss eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf absolviert werden soll und hierfür eine Ausbildungszusage vorliegt“, wie es im Bundesgesetzblatt heißt.
Vor einigen Wochen ist Lisa Marinova ins zweite Ausbildungsjahr als Kinderpflegerin gekommen; und sie hofft, später eine Ausbildung zur Erzieherin anschließen zu können. Sie ist ehrgeizig und gut getaktet: Morgens um fünf steht sie auf, um halb sieben bringt sie ihren Sohn zur Tagesmutter, fährt zur Schule, die um 7.35 Uhr beginnt. Nach Schulschluss um 14.45 Uhr holt sie Milo wieder ab, geht einkaufen, kocht ihm ein Essen … Wenn der Kleine schläft, setzt sich seine Mutter an den Schreibtisch und lernt; vor Klausuren bis Mitternacht. Das klingt atemlos, aber Lisa Marinova lächelt: „Ich habe jetzt ein gutes, vernünftiges Leben mit deutschen Freunden. Und mein Sohn wächst nicht mit dem Stress auf, den ich als Kind erleben musste.“