Essen. Seit rund zwei Wochen gibt es die Leih-E-Scooter in Essen. Die Polizei hält nicht viel von den E-Rollern und kontrolliert nun zum ersten Mal.

Sie sind derzeit der absolute Trend auf Essens Straßen: E-Scooter. Seit rund zwei Wochen stehen die Leih-Elektro-Tretroller im innerstädtischen Bereich und werden augenscheinlich rege genutzt. Doch die Polizei sieht die Entwicklung mit großer Sorge. Einen ersten Unfall mit einem Schwerverletzten habe es bereits gegeben, zudem seien mehrere Fahrer stark alkoholisiert erwischt worden.

E-Scooter dürfen nicht auf dem Bürgersteig gefahren werden

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„Wir begrüßen die Leih-Elektro-Roller grundsätzlich nicht“, sagt Andreas Malberger, Leiter des Verkehrsdienstes: „Sie sind zu gefährlich. Sie machen eigentlich nur Probleme.“ Es könne zu brenzligen Situationen kommen, wenn E-Scooter verbotenerweise auf dem Bürgersteig fahren. So hören Fußgänger die Roller kaum, weil sie so leise sind. In anderen Städten gab es bereits zahlreiche Unfälle, in Köln brach sich ein 24-Jähriger den Kiefer, als er mit zwei Promille stürzte. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg zählte in der Hauptstadt 40 E-Scooter-Unfälle im ersten Monat nach der Einführung. Auch wenn der Städtevergleich aufgrund der Einwohnerzahlen hinkt, so weit soll es in Essen nicht kommen. Das ist jedenfalls der Wunsch der Polizei. „Wir wollen frühzeitig in die Kontrollen einsteigen, damit es nicht zu solchen Auswüchsen wie in anderen Städten kommt“, erklärt Malberger.

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Und so hat die Polizei am Dienstag zum ersten Mal auch E-Scooter-Fahrer ins Visier genommen und auf der Kettwiger Straße in der Innenstadt kontrolliert. Dort gilt absolutes Fahrverbot für Fahrräder und E-Tretroller. Nach rund einer halben Stunde stoppten die Beamten den ersten Roller-Fahrer. Dieser gab sich ahnungslos, doch das half nichts: Er musste 15 Euro Verwarngeld zahlen. Und der E-Scooter blieb stehen. Kurze Zeit später wollten sich zwei junge Männer das grün-weiße Gefährt schnappen, doch das verhinderten die Polizisten.

Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren

Bis zu 20 Stundenkilometer könnten die Roller schnell werden. „Das sind Kraftfahrzeuge“, unterstreicht Malberger. Einen Führerschein braucht man für die E-Scooter nicht, das Mindestalter fürs Fahren liegt bei 14 Jahren. Es gibt keine Helmpflicht. Die Elektro-Tretroller dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren – nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Doch an das Bürgersteig-Verbot halten sich die Fahrer nicht immer. Und auch auf den Radwegen befürchtet die Polizei, dass es zu Konflikten zwischen Rad- und E-Roller-Fahrern kommen kann.

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Noch ein gravierendes Problem sieht die Polizei: Bereits mehrfach haben die Beamten betrunkene Fahrer auf den Rollern erwischt – einer war mit satten 1,1 Promille unterwegs. „Ich warte auf den ersten, der aus der Musikpalette kommt und mit so einem Ding auf der Busspur nach Kray fährt“, so Malberger. Für die E-Roller-Nutzer gilt dieselbe Alkohol-Promillegrenze wie für Autofahrer.

Nur eine Person darf auf dem Elektro-Tretroller fahren

Immer wieder ist zu beobachten, dass gleich zwei Personen – manchmal sogar Erwachsene mit Kindern – auf den Leih-Roller stehen. Auch das sei verboten, so Malberger.

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Generell begrüße er die Idee, vom Auto auf alternative Verkehrmittel umzusteigen, sagt der Verkehrsdienst-Leiter. „Wir sind ja beim Verkehrsdienst selbst mit Pedelecs unterwegs.“ Aber in Essen müsse es mehr sichere Wege für Fahrräder geben. „Man muss freie Bahn mit dem Fahrrad haben, dann steigen die Leute auch um“, ist sich Malberger sicher.

Umweltbundesamt kritisiert E-Scooter

Das Umweltbundesamt hat die E-Scooter kritisiert: Sie machen den Verkehr in den Innenstädten nach Einschätzung des Amtes bisher kaum umweltfreundlicher. Im Vergleich zum Fahrrad seien die E-Roller die „deutlich umweltschädlichere“ Variante, so das Umweltbundesamt. Mit den Scootern werden nach Einschätzung des Amtes Strecken zurückgelegt, die die Nutzer sonst zu Fuß oder mit dem Rad gemacht hätten.

Die E-Scooter seien besser in den Außenbezirken der Städte aufgehoben, meint die Behörde: „Hier kann es durchaus sinnvoll sein, die zu langen Strecken zu Bus oder Bahn schnell mit dem E-Scooter anstatt mit dem Auto zu überbrücken.“

Kritisch setzt sich das Amt auch mit der Herstellung und Lebensdauer der Akkus, dem Strombedarf und der Logistik hinter dem Leihroller-Geschäft auseinander. Die Behörde bringt den Vorschlag ins Spiel, dass Kommunen nur E-Scooter zum Verleih genehmigen könnten, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen. (dpa)