Essen-Fulerum. Essener fordert freies Parken auf einer ungenutzten Fläche. Stadt sieht hier nur verbotenes Parken auf einem Gehweg und hat ein Bußgeld verhängt.

Eigentlich leben die Bewohner gern in der Fulerumer Siedlung, die die Sonderwerkstraße, Spieckermannstraße und den Regenbogenweg umfasst. Allerdings gibt es ein großes Problem: Abends und am Wochenende herrscht in den drei Sackgassen akute Parkplatznot – was dazu führt, dass auch die Wendebereiche und nicht als Parkplätze gekennzeichnete Flächen zugeparkt werden. Wenn das Ordnungsamt dort kontrolliert, werden Bußgelder fällig. Anwohner Jürgen Mandt (75) soll jetzt wieder ein 20-Euro-Knöllchen zahlen: „Das ist doch ein Schildbürgerstreich“, ärgert sich der Bürger.

Geparkt hatte er vor den Häusern Sonderwerkstraße 7-11 auf einer Fläche zwischen offiziellem Parkstreifen und Baumbeet. Nun lautet die Begründung des Ordnungsamtes, er habe verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt. Das will er nicht gelten lassen. „Das ist eine komplett ungenutzte Fläche. Ich behindere oder gefährde niemanden, wenn ich dort parke. Der Gehweg ist doch ganz anders gepflastert, der bleibt außerdem komplett frei“, sagt der Anwohner. Es handele sich auch nicht um einen Zugang für Rollstuhlfahrer, denn es gebe dort einen normal hohen Bordstein.

Auch im Wendebereich der Sackgassen wird oft geparkt

Dass man nicht auf dem Baumbeet oder im angrenzenden Wendebereich der Sackgasse parken dürfe, sehe er ein. Das Baumbeet, das im Laufe der Zeit vergrößert worden sei, sei durch drei Eisenbügel geschützt, die das Befahren der Fläche verhinderten. „Eigentlich brauchen wir an der Stelle gar keinen Baum, denn zwischen den Häusern gibt es reichlich davon.“

„Wenn das Parken zu beiden Seiten des Baumbeetes toleriert würde, wäre das ja schon eine Verbesserung“, so Mandt, der nach eigenen Angaben bereits zum vierten Mal Bußgeld für das Parken auf dieser Fläche zahlen soll. „An anderen Stellen der Stadt darf doch auch auf dem Gehweg geparkt werden, ohne dass die Autofahrer gleich zur Kasse gebeten werden“, fühlt sich Jürgen Mandt ungerecht behandelt. Seitens der Stadt lege man offenbar verschiedene Maßstäbe an.

Die Siedlung in Fulerum entstand vor 50 Jahren

Die Häuser in der Siedlung hatten früher Krupp gehört, später Immeo und jetzt behörten sie Covivio. Als die Siedlung an der Grenze zu Mülheim in der Nähe des Rhein-Ruhr-Zentrums vor rund 50 Jahren entstanden sei, habe es noch keine Parkprobleme gegeben, da noch längst nicht jede Familie ein Auto besessen hätte. Heute seien es oft mehrere Autos pro Familie, erklärt Bruno Neumann von der dortigen Interessengemeinschaft der Mieter. Neumann wohnt selbst seit vielen Jahren am Regenbogenweg und hatte sich mit einem ähnlichen Problem schon vor zwei Jahren an die Stadt und die Bezirksvertretung gewandet.

Am parallel zur Sonderwerkstraße verlaufenden Regenbogenweg hatten sich (v.l.) Rolf Sachs, Jürgen Bozian und Bruno Neumann im vergangenen Jahr mit Erfolg für die Schaffung neuer Parkplätze eingesetzt.
Am parallel zur Sonderwerkstraße verlaufenden Regenbogenweg hatten sich (v.l.) Rolf Sachs, Jürgen Bozian und Bruno Neumann im vergangenen Jahr mit Erfolg für die Schaffung neuer Parkplätze eingesetzt. © FUNKE Foto Services | Andre Hirtz


Mit Erfolg: „Im Regenbogenweg sind auf den gepflasterten Flächen, die vorher augenscheinlich keine Funktion hatten, auf denen das Parken früher aber durch Knöllchen sanktioniert wurde, jetzt drei neue Parkplätze entstanden. Dazu wurde der Bordstein abgesenkt“, so Bruno Neumann. Er hofft, dass man so auch in den Parallelstraßen verfahren werde.

Insgesamt gibt es laut Bruno Neumann in der Siedlung 567 Wohneinheiten, aber nur 260 Parkplätze. Ein Parkplatz an der Sonderwerkstraße sei früher für alle Anwohner nutzbar gewesen, inzwischen würden die Stellplätze dort vermietet. Vor einigen Jahren seien zusätzliche 18 Garagen gebaut worden, die sich aber auch nicht jeder leisten könne.

Das Ordnungsamt hält ein Bußgeld in diesem Fall für gerechtfertigt. Nach der Straßenverkehrsordnung sei zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehöre auch der entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen. Ansonsten müssten die Fahrer an den rechten Fahrbahnrand heranfahren. Das Parken auf Gehwegen sei nicht gestattet, so Katharina Steffens vom Presseamt. Werde auf dem Gehweg geparkt, drohe eine gebührenpflichtige Verwarnung, wie wohl in diesem Fall mehrfach geschehen.

Auf eine Behinderung komme es dabei nicht an. Würde diese vorliegen, drohe sogar eine Abschleppmaßnahme. Verwarnungsgelder sollten die Fahrzeugführer dazu bewegen, sich zukünftig an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu halten.

Die Gehwegbereiche neben dem Baumbeet dienen zur Überquerung der Straße

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass an der Sonderwerkstraße ein Parkstreifen angelegt sei. Zudem werde auf der anderen Fahrbahnseite am rechten Fahrbahnrand geparkt. Seien die Parkmöglichkeiten erschöpft, müssten die Bürger im weiteren Umfeld nach einer Parkmöglichkeit suchen. Die Gehwegbereiche neben den Baumbeeten seien für Fußgänger zum Queren der Straße von Bedeutung. Daher werde das Parken dort nicht toleriert.

Zur Frage, ob sich an der Sonderwerkstraße eine ähnliche Maßnahme wie am Regenbogenweg realisieren lasse, steht die Antwort der Stadt noch aus.