Essen. Das Amtsgericht Essen hat ein Mitglied eines Familienclans wegen Nötigung verurteilt, weil er eine Polizistin nach ihrem Dienstschluss bedrängte.

Der denkwürdige Vorfall passiert in der ersten Januarwoche dieses Jahres. Eine Beamtin des Essener Polizeipräsidiums hat Feierabend und fährt im Privatwagen nach Hause. Doch an diesem Tag verläuft die Heimfahrt anders als sonst. Die Frau wird von einem Mann verfolgt, der dem libanesisch-arabischen Milieu entstammt.

Er fährt dicht auf, bringt die Beamtin womöglich mit seinen Manövern in Gefahr – und versucht ganz augenscheinlich, sie einzuschüchtern. Die Verkehrsstraftat wurde kürzlich vom Amtsgericht mit einer Geldstrafe bestraft, doch für viele Essener Polizeibeamte ist der Fall damit nicht erledigt. Sie diskutieren über den schlimmen Eingriff in die Privatsphäre, über Angstmache und über die Drohungen, die ihnen täglich begegnen.

Libanesisch-arabische Männer fallen durch Respektlosigkeiten besonders gegenüber Polizistinnen auf

Vieles spricht dafür, dass der Mann die Verfolgung der Polizistin an jenem Januartag absichtlich aufgenommen hat. Die Essener Staatsanwaltschaft kann nicht viele Details zu diesem Vorfall nennen. Was die Beweggründe gewesen sein mögen, die Beamtin zu bedrängen, bleibt deshalb im Unklaren. Hatte die Polizistin den Verfolger etwa beim Rasen mit einer Protz-Karre erwischt und eine Verwarnung ausgesprochen? Oder war sie an einer der vielen Razzien beteiligt?

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Es ist jedenfalls ein Vorfall, der Spekulationen nährt und in Polizeikreisen für reichlich Gesprächsstoff sorgt. Wer den Alltag von Polizeibeamten im Großstadtrevier Essen kennt, hört, dass sich gerade Männer aus dem Clan-Milieu – vorsichtig formuliert – sehr respektlos insbesondere gegenüber Frauen in Uniform verhalten. Die meisten von ihnen entstammen archaisch-patriarchalischen Familienstrukturen und legen ein Macho-und Protzgehabe an den Tag. Frauen gehören für sie an den heimischen Herd und haben sich um die Kinder zu kümmern. Umgekehrt heißt das auch, dass viele von ihnen die Autorität einer Polizeibeamtin nicht anerkennen.

Der Angeklagte fuhr auf der zweispurigen Straße direkt neben der Beamtin und drängte sie immer wieder ab

Am Rande der „Clan-Konferenz“ des NRW-Innenministeriums im Januar im Essener Haus der Technik schilderten Polizisten sehr anschaulich, dass sich arabische Männer – auch in Essen – regelmäßig weigerten, Polizistinnen die Papiere in die Hand zu drücken. Auch wurde berichtet, dass sich Polizisten überhaupt unverhohlene Drohungen anhören müssten wie: „Wir wissen, wo Du wohnst“.

Nun, bis zur Haustür ist der Verfolger der Beamtin im Essener Fall nicht gefolgt. Das Fahrzeug sei vorher abgebogen. Allerdings sei der Verfolger mit seinem Fahrzeug auf der zweispurigen Straße zuerst direkt neben der Polizistin gefahren, um dann immer wieder dicht aufzufahren. Ständig habe der Fahrer seinen Wagen rübergezogen. „Schließlich musste die Beamtin ausweichen“, sagt Oberstaatsanwältin Anette Milk.

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Nachdem die Verkehrsstraftat angezeigt wird, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Nötigung. Vor etwa dreieinhalb Wochen verurteilt das Amtsgericht Essen den Drängler zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen. Ob das Urteil inzwischen rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.

Essener Polizeipräsident duldet Einschüchterungsversuche nicht: „Wir lassen die Kollegen nicht im Regen stehen“

Für den Essener Polizeipräsidenten, der seit gut einem Jahr eine Null-Toleranz-Strategie gegen kriminelle arabische Großfamilien fährt, handelt es sich bei dieser Verkehrsstraftat um alles andere als ein Kavaliersdelikt. „Der Behördenleiter nimmt den Vorfall sehr ernst“, betont eine Polizeisprecherin.

Polizisten, Staatsanwälte und Richter wissen zu genau, dass insbesondere der kriminelle Teil dieser Clans den Rechtsstaat für schwach hält und regelrecht verachtet. Deshalb tritt die Polizeibehörde dem Eindruck, Polizeibeamte könnten sich einschüchtern lassen, demonstrativ entgegen. Der Essener Polizeipräsident, so die Sprecherin, treffe ausreichende Schutzmaßnahmen, um die Arbeit seiner Beamten zu gewährleisten. „Wir lassen die Kollegen nicht im Regen stehen.“