Essen. . Die Stadt Essen will gut integrierten Ausländern den Weg zur Aufenthaltserlaubnis ebnen. Mancher habe sich jedoch im Duldungsstatus eingerichtet.

Einen Mentalitätswechsel hat NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) unlängst den Ausländerämtern im Land verordnet: Per Erlass wies er sie an, sich stärker darum zu bemühen, dass gut integrierte Geduldete eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Noch verstünden sich zu viele als „Abwehrbehörden“ und schöpften die gesetzlichen Spielräume nicht aus. Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg begrüßt die Klarstellung des Ministers: „Wichtig ist, dass es einheitliche Kriterien gibt, so dass jeder weiß, worauf er sich einstellten muss. Es kann ja nicht sein, dass der Aufenthaltstitel von der Meinung des einzelnen Sachbearbeiters abhängt.“ Oder vom Standort des Ausländeramtes.

Schon seit 2015 gibt es die Möglichkeit, Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis zu geben, wenn sie sich besonders um ihre Integration bemühen. Neben Sprachkenntnissen, Ausbildung und Erwerb des Lebensunterhaltes zählt dazu etwa auch ehrenamtliches Engagement. 2017 hatte Essen aufgrund der Regelung 157 Aufenthaltserlaubnisse erteilt, im vergangenen Jahr waren es schon 180. Damit liege man landesweit im Mittelfeld, sagt Kromberg. „Doch der Minister hatte wohl den Eindruck, dass manche Ausländerbehörden die Regelung zu restriktiv auslegen. Dabei kann es ja nicht darum gehen, die Hürden möglichst hoch zulegen, sondern den Einzelfall zu würdigen.“

Niemand muss in ein Land reisen, wenn ihm dort Gefahr für Leib und Leben droht

Was das bedeutet, veranschaulicht Mario Helmich, der die Zentrale Ausländerbehörde und den Bereich Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten in Essen leitet: Ein Hauptkriterium für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sei, dass der Betroffene intensiv mithilft, seine Identität zu klären. Viele der rund 1900 Geduldeten in Essen haben keine Ausweispapiere, bisweilen haben sie ihre ungeklärte Identität schon von Eltern und Großeltern geerbt. „Es war intern immer ein Streitpunkt, was genau zu leisten ist, um die Identität zu klären.“ Nun sei klar, dass man nicht verlangen könne, dass jemand in sein Heimatland reist, „wenn ihm dort Gefahr für Leib und Leben droht“. Oft könne aber über einen Anwalt Kontakt zu den heimatlichen Behörden aufgenommen werden. Und: „Wichtig ist, dass alle Bemühungen genau dokumentiert werden“, betont Helmich. Es reiche nicht zu sagen: „Ich hab’ da mal irgendwo angerufen.“

Ordnungsdezernent: „Manche haben sich in der Duldung kommod eingerichtet“

Auch beim Ehrenamt höre man mal nach, ob sich derjenige tatsächlich aktiv einbringe. Schon Minister Stamp hatte klargestellt, dass es nicht genüge, bloßes Vereinsmitglied zu sein. Wie aufwendig es sein kann, zu einer verlässlichen Einschätzung zu kommen, hat die Stadt schon beim „Essener Modell“ erlebt. Das 2016 gestartete Projekt will jungen Libanesen, die den Duldungsstatus von ihren Eltern geerbt haben, eine dauerhafte Perspektive im Land ermöglichen: 384 Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren hatte die Stadt zunächst angeschrieben. 92 der Kandidaten schieden als „nicht geeignet“ aus, weil sie zum Beispiel Bildungs-Vorgaben nicht erfüllten. Weitere 80 Jugendliche mochten sich der Prüfung erst gar nicht stellen. Bis heute profitieren gerade mal 53 Betroffene von dem Modellprojekt und dem verbesserten Aufenthaltsstatus. Dabei hätten Ausländeramt und Jugendamt hier einen „Wahnsinnsaufwand“ betrieben, die Jugendlichen engmaschig betreut, ihnen hinterhertelefoniert.

„Es handelt sich um 53 Schicksale, insofern ist auch das ein Erfolg“, betont Helmich. Doch womöglich gerate das Projekt inzwischen an seine Grenzen. Die Gründe dafür seien individuell: Die einen seien vielleicht zu phlegmatisch, bei den anderen gebe es Druck aus der Familie, nicht mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten. „Und manche haben es sich in der Duldung offenbar kommod eingerichtet“, glaubt Ordnungsdezernent Kromberg. „Schließlich zeigen sie auch bei aktiver Ansprache keinerlei Integrationsbemühungen. Die lehnen ab, sich in diese Gesellschaft zu integrieren.“

Da auch der Stampsche Erlass erbrachte Integrationsleistungen honoriert, fragt sich nun, ob es überhaupt sinnvoll ist, das personalintensive Essener Modell parallel fortzuführen. Die Zielsetzung von Erlass und Projekt seien „identisch“, heißt es in einer Verwaltungsvorlage. Lediglich bei den Anforderungen weichen sie geringfügig ab. Ausgeschlossen sind aber in beiden Fällen Straffällige, besonders Sexualstraftäter. Schlechte Karten habe auch, wer die deutschen Behörden belogen hat. So bleibe das Ausländeramt bei allen Integrationsbemühungen und einem engen Austausch mit Pro Asyl eben auch Ordnungsbehörde, unterstreicht Kromberg. Und Helmich ergänzt: Während es im vergangenen Jahr 73 freiwillige Ausreisen gab, habe man immerhin 107 Betroffene abschieben müssen.