Essen. . Die Stadt Essen denkt über die Einrichtungen von Grillzonen in öffentlichen Parks nach. Der Grund: Anlagen sind immer wieder mit Müll übersät.

Es ist ein vertrautes wie beklagenswertes Bild: An sonnigen und warmen Wochenenden erinnert das Treiben in vielen städtischen Parkanlagen an eine einzige große Grillparty. Dann liegt der Duft von wahlweise Köfte oder Bauchfleisch über den Wiesen. Spätestens am Abend quellen die Abfalleimer über. Daneben liegen Säcke voller Plastikgeschirr, Verpackungen und Essensresten. Aus Sicht der Stadt besteht Handlungsbedarf. Die Verwaltung erwägt deshalb die Einrichtung sogenannter Grillzonen. Von einem generellen Grillverbot in den Stadtparks will man im Rathaus allerdings absehen.

Stattdessen soll das Grillen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt sein. „Das ist unser Vorschlag“, sagt Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg und fügt ausdrücklich hinzu: „Ich bedaure es sehr, dass wir darüber nachdenken müssen Freiheiten einzuschränken, weil einige mit den Freiheiten nicht umgehen können.“ Dann wird Kromberg philosophisch: „Freiheit bedeutet auch immer Selbstverantwortung.“

Im Sommer 2018 gab es 242 Kontrollen und rund 400 „Gefährderansprachen“ durch das Ordnungsamt

Der Vorschlag der Ordnungsbehörde hat Eingang gefunden in eine Bestandsaufnahme über die Nutzung der öffentlichen Parkanlagen im zurückliegenden Sommer 2018, mit der sich der Umweltausschuss in der kommenden Woche befassen wird. Statistisch werde der Tatbestand „Verunreinigung durch Grillen“ zwar nicht erfasst, heißt es in dem Bericht. Das Bild, das die Verwaltung darin zeichnet, entspricht jedoch dem oben Beschriebenen: Die Vermüllung der Stadtparks in der Grillsaison ist ein wiederkehrendes Ärgernis. Großfamilien treffen sich zum gemeinsamen Essen unter freiem Himmel, Jugendliche feiern Partys.

Beim Grillen in Parkanlagen muss ein handelsüblicher Grill benutzt werden.
Beim Grillen in Parkanlagen muss ein handelsüblicher Grill benutzt werden. © Stefan Arend

„Eigentlich sollte es ein Leichtes sein, seinen Müll auch wieder mitzunehmen“, betont Kromberg. Bestenfalls aber hat sich jemand die Mühe gemacht, den Abfall neben einem Mülleimer zu einem Berg aufzutürmen, was nicht immer der Fall ist. Oft genug lassen die Leute ihren Müll an Ort und Stelle liegen wie zuletzt am Osterwochenende zu beobachten.

Mit den Temperaturen steigt auch die Zahl der Beschwerden. Denn vielen Bürgern, die in den Parks Erholung suchen, schmeckt der Anblick nicht, der sich ihnen spätestens zum Wochenanfang bietet.

Die Stadt schickt zwar Ordnungshüter und Parkwächter in die Grünanlagen. Das Problem sei, sagt Ordnungsdezernent Kromberg, dass die Verursacher praktisch in flagranti erwischt werden müssten. Oft bleibt es deshalb bei Ermahnungen: Im Sommer 2018 gab es bei 242 Kontrollen 400 „Gefährderansprachen“.

Von der Ausweisung von Grillzonen verspricht sich die Stadt nicht zuletzt eine bessere Kontrolle. Es sei leichter, einen ausgewiesenen Bereich im Auge zu haben, als einen mehrere Hektar großen Park. Auch dafür bedarf es Personal. Schilder müssen aufgestellt werden, zusätzliche Abfallbehälter und möglicherweise auch öffentliche Toiletten, damit sich nach der Mahlzeit niemand mehr in die Büsche schlagen muss. Zum Nulltarif sind Grillzonen also nicht zu haben.

Ordnungsdezernent ist gegen ein generelles Grillverbot: „Nicht jeder verfügt über einen Garten“

Umweltdezernentin Simone Raskob hält den Vorschlag des Ordnungsamtes für einen gangbaren Weg und nennt als Beispiel den Berliner Tiergarten. Das Grillen sei dort nur auf bestimmten Fläche erlaubt. Bereiche, die vorrangig dem Naturschutz und der Erholungssuche dienen, würden so besser geschützt.

Ein Grillverbot für alle öffentlichen Parkanlagen, wie es das Essener Bürgerbündnis (EBB) im vergangenen Jahr mit einem Antrag ins Spiel gebracht hat, hält die Verwaltung nicht für sinnvoll. Es sei nicht auszuschließen, dass Grillfreunde in Naturschutzgebiete und auf andere ökologisch sensible Flächen ausweichen könnten, heißt es.

Auch aus „sozialen Erwägungen“ spricht sich Ordnungsdezernent Kromberg gegen ein Verbot aus. „Denn nicht jeder verfügt über einen schönen Garten, in dem er grillen kann.“

>>>GRILLEN ERLAUBT

  • In Essen besteht kein grundsätzliches Grillverbot in öffentlichen Grünanlagen. Das Grillen ist erlaubt, sofern ein tragbarer Grill und handelsübliche Holzkohle verwendet werden. Lagerfeuer und offene Feuerstellen sind nicht erlaubt.
  • Verboten ist das Grillen im Hallopark, im Schlosspark Borbeck und im Krupp-Park, da dort der erforderliche Mindestabstand von 100 Metern zu Wald nicht eingehalten werden kann. Nicht erlaubt ist das Grillen außerdem in Naturschutzgebieten.