Essen. Der 23-jährige Essener Ex-Student, der nach eigenen Worten seine Mutter umgebracht hat, soll lebenslang in Haft. Das fordert die Anklägerin.
Lebenslange Haft für den 23 Jahre alten Ex-Studenten Christian K. aus Kupferdreh fordert Staatsanwältin Elke Hinterberg. Vor dem Essener Schwurgericht warf sie ihm am Dienstag Heimtücke vor, als er seiner Mutter am 26. Juni von hinten auf den Kopf schlug. Das sei Mord. Die Verteidiger Nils Holtkamp und Hermann Postert sehen dagegen nur einen Totschlag und beantragten sieben Jahre Gefängnis. Das Urteil soll am frühen Dienstagabend verkündet werden.
Den noch in der Anklage erhobenen Vorwurf der Habgier sah die Anklägerin als nicht bewiesen an. In ihrer Anklage war sie noch davon ausgegangen, dass er mit der Tat ans Erbe seiner Mutter kommen wollte. Denn er habe für seinen väterlichen Freund bei Aktiengeschäften 200.000 Euro verspielt, die er nicht zurückzahlen konnte. Doch dies sei als Motiv nicht sicher nachzuweisen.
Psychiaterin sieht Angeklagten voll schuldfähig
Am siebten Prozesstag hatte zuvor die psychiatrische Gutachterin Maren Losch den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Sie bezeichnete den 23-Jährigen, der IT-Technik studiert hatte, als hochintelligent. Er sei in seinen Gedanken und Äußerungen „sehr strukturiert und überlegt“. Allerdings sei er emotional unberührt: „Es waren keine Gefühlsregungen festzustellen, als er sich zur Tat einließ oder der Rechtsmediziner das Obduktionsergebnis vortrug.“
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Psychische Erkrankungen seien nicht festzustellen. Es sei zwar auffällig, dass Christian K. eher zurückgezogen gelebt habe. Seine Persönlichkeit weise auch „einige dezente schizoide“ Züge auf. Doch die Schuldfähigkeit sei davon nicht beeinträchtigt.
Hoch komplexe Tat in mehreren Etappen
Die Gutachterin setzte sich auch mit der vom Angeklagten geschilderten Affekttat auseinander. Dafür gebe es keine sicheren Erkenntnisse, sagte sie. Sie schilderte die einzelnen Phasen der Tötung, so wie der Angeklagte sie in Bruchstücken geschildert hatte. Danach sei es eine „hoch komplexe Tat in mehreren Etappen“. Mit der für eine Affekttat notwendigen tiefgreifenden Bewusstseinsstörung „ist das nicht vereinbar“, betonte Psychiaterin Losch. Christian K. habe auch aktiv Entscheidungen während der Tat getroffen, so habe er aus dem Obergeschoss Plastikhandschuhe geholt, die nachher im Rachen der verbluteten und erstickten 58-Jährgen gefunden worden seien.
Der Mutter eine gute Erziehung bescheinigt
Für Staatsanwältin Elke Hinterberg gibt es keinen Zweifel, dass der Angeklagte seine Mutter heimtückisch ermordet hat. Sie erinnerte daran, dass sie ihren beiden Söhnen eine gute Erziehung habe zuteil werden lassen: „Eine gute Schule, eine gute Umgebung.“ Dem Angeklagten warf sie vor, sich in Lügen verstrickt zu haben. Etwa als er den Studienabbruch seiner Mutter verschwiegen hatte. „Völliger Blödsinn“ sei zudem die Behauptung, er habe zu sehr unter dem Druck der Mutter gestanden.
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Dem widersprachen die Verteidiger. Nils Holtkamp: „Nach außen war es harmonisch, tatsächlich war der Druck aber so, wie er es geschildert hat.“ Er sah keinen Beweis dafür, dass sein Mandant die Tat vorher geplant oder seiner Mutter hinterrücks eine Hantel auf den Kopf geschlagen hatte.
Verteidiger spricht von einem Blutrausch
Tatsächlich sei davon auszugehen, dass der Angeklagte die Mutter geschubst hatte und ausgerastet sei, als sie schreiend am Boden lag. In diesem Zustand habe er mehrfach ihren Kopf auf den Steinboden geschlagen. Holtkamp: „Da ist das Fass zum Überlaufen gekommen. Er war nicht mehr Herr seiner Sinne.“ Der Verteidiger sprach auch von einem „Blutrausch“.
Das letzte Wort des Angeklagten bestätigte die fehlende Emotionalität des Angeklagten. Er sagte zwar, er schäme sich und werde sich der Strafe stellen. Aber es fielen auch diese Sätze: „Ich kann leider nicht einräumen, was ich nicht getan habe. Aber die Verhandlung hat mich meinem Ziel aufzuklären weitergebracht. Da sind wir alle ein Stück weitergekommen.“