Essen/Gelsenkirchen. Nach Berlin, Hamburg und Stuttgart gibt es nun in Köln und Bonn Fahrverbote. Entscheidung für Essen und Gelsenkirchen steht an.
Bei den Prozessen um Dieselfahrverbote in Nordrhein-Westfalen geht es jetzt Schlag auf Schlag. Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Köln Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Köln angeordnet. Auch in Bonn ist Diesel-Autos die Durchfahrt durch bestimmte Straßen verboten worden. Ab April 2019 müsse Köln in der bestehenden Grünen Umweltzone ein Fahrverbot einführen, urteilte das Gericht am Donnerstag. Dies betreffe Dieselautos mit Euro4-Motoren. Ab September nächsten Jahres gelten die Fahrverbote dann auch für Euro5-Diesel.
Kommenden Donnerstag (15. November) kommen dann am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Luftverbesserungsmaßnahmen in Essen und Gelsenkirchen auf den juristischen Prüfstand. Ursprünglich sollte das Gericht auch über Maßnahmen in Bochum und Dortmund entscheiden. Für diese Verfahren habe die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aber eine Abladung des Gerichts erhalten.
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Hintergrund der Absage ist nach DUH-Angaben die Frage, ob für solche Klagen seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr die Verwaltungsgerichte oder das Oberverwaltungsgericht zuständig ist. Eine Entscheidung in dieser Frage stehe noch aus. Die Klagen zu den Luftreinhalteplänen für Essen und Gelsenkirchen habe die DUH vor der Gesetzesänderung eingereicht.
Ein Überblick über Verfahrensstand und Maßnahmen der Kommunen:
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Essen: Neben Bonn ist Essen eine der fünf deutschen Modellkommunen, die Autofahrer mit einem attraktiveren Nahverkehr zum Umsteigen bewegen sollen. Die Stadt erhält dafür rund 21 Millionen Euro vom Bund. Einzelne Bus- und Straßenbahnlinie sollen in der Hauptverkehrszeit künftig alle fünf Minuten fahren. Für Pendler, die ihr Auto stehen lassen, wird über Rabatte beim Ticketkauf nachgedacht. Außerdem will die Stadt neue Fahrradstraßen bauen.
Gelsenkirchen: Für die Stadt gibt es den Entwurf eines neuen Luftreinhalteplanes, der keine Fahrverbote vorsieht. Er setzt im Verkehrsbereich auf Geschwindigkeitsbegrenzungen, eine bessere Bindung von Schadstoffen durch mehr Grün an Straßen und Gebäuden und Streckensperrungen für Lastwagen. (mit dpa)