Gelsenkirchen. . Die Linke ist empört, spricht von Rechtswidrigkeit. Stadtverwaltung mahnt: Gericht hat das letzte Wort. Reaktionen auf den Düsseldorfer Vorstoß.
Freude und Erleichterung, harsche Kritik und vorsichtige Zurückhaltung – das sind die ersten Reaktionen aus der Gelsenkirchener Politik auf den Vorstoß der Bezirksregierung Düsseldorf, die Umweltgrenzwerte in puncto Stickoxidbelastung weiterhin ohne Dieselfahrverbote einhalten zu wollen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Heinberg blickt mit einem frohen wirtschaftspolitisch geprägten Blick in Richtung Landeshauptstadt. Für sie ist nach wie vor ein Dieselfahrverbot „für den Wirtschaftsstandort und die beträchtlichen Restriktionen für private Fahrzeughalter nicht verhältnismäßig.“
Die Union schlug neben Nachrüstungen der Busflotte und einem intelligenterem Baustellenmanagement unter anderem vor, die geplanten 65 Einzelmaßnahmen der Düsseldorfer Bezirksregierung auf eine Übertragbarkeit auf Gelsenkirchen hin zu überprüfen.
Bezirksregierung gibt sich zurückhaltend
Für die Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Ingrid Remmers kommt durch die Entscheidung „das Rechtsstaatsprinzip ins Rutschen“. Die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke verwies auf die Vorgabe des Bundesverwaltungsgericht, demnach müssen die Städte alle Maßnahmen treffen, um die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten. Der Düsseldorfer Plan sehe jedoch vor, dass die seit 2010 bestehenden Grenzwerte um mindestens weitere sechs Jahre überschritten werden können. „Der vorgelegte Luftreinhalteplan ist somit rechtswidrig“, erklärt Remmers.
Sigrun Rittrich, Sprecherin der für Gelsenkirchen zuständigen Bezirksregierung Münster, gab sich zurückhaltender. Zu der vermeintlich richtungsweisenden Entscheidung in der Landeshauptstadt gab sie keinen Kommentar ab. Die Bezirksregierung arbeite derzeit am Luftreinhalteplan, der 2019 in Kraft treten solle, sagte Rittrich. „Alles wird geprüft und am Ende des Jahres beschlossen.“ Ob dabei überhaupt Dieselfahrverbote auf der Agenda der Verkehrsexperten stehen, blieb offen.
Stadt schließt Fahrverbote nicht aus
Stadtsprecher Martin Schulmann erinnerte daran, dass die Entscheidung der Düsseldorfer Bezirksregierung nicht in Stein gemeißelt ist. Nach wie vor hätten die Gerichte im Streit um die Einhaltung der Grenzwerte das letzte Wort. „Denn die Stadt ist nur die ausführende Behörde für die Vorgaben der Bezirksregierung, letztendlich würden die Bezirksregierungen mit den Klagen der Umwelthilfe konfrontiert. Insofern bleibt OB Frank Baranowski (SPD) bei seiner Einschätzung: „Fahrverbote sind in Gelsenkirchen prinzipiell nicht auszuschließen.“
Erschwert wird die Entscheidungsfindung durch besondere Umstände wie etwa die Sperrung der Uferstraße oder die Baustelle Horster Straße. Beide Straßen fungieren als Nord-Süd-Achse, dienen der Entlastung der stark belasteten Kurt-Schumacher-Straße. Da sich die Brückensanierung noch länger hinzieht, lässt sich schwerer feststellen, ob und wie weit die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung gegriffen haben.