Essen-Frohnhausen. . Auf dem früheren Kleingartengelände an der Berliner Straße dürfen Hunde jetzt ohne Leine laufen. Das soll die Konflikte im Gervinuspark mindern.

Es ist ein ständiger Konflikt in Frohnhausen, doch die Bezirksvertreter und die Stadtverwaltung hoffen, eine Lösung gefunden zu haben. Zwischen Spaziergängern und Hundehaltern sei es wegen freilaufender Tiere immer wieder zum Streit gekommen, insbesondere im Gervinuspark, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Günther Schröder. „Die Spaziergänger fühlen sich oft von den Tieren belästigt.“ Er weiß zudem von verbalen Auseinandersetzungen zu berichten. Eine neue Hundewiese soll die Situation entspannen.

Die neue Hundewiese in Frohnhausen.   
Die neue Hundewiese in Frohnhausen.  

Bei der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung III haben SPD, Grüne und das Essener Bürgerbündnis (EBB) beantragt, die frühere Kleingartenanlage an der Berliner Straße, kurz hinter der Brücke in Richtung Altendorf, in eine Hundewiese umzuwandeln.

Frohnhauser hätten Sozialdemokraten auf die Probleme aufmerksam gemacht, so Schröder, und die Idee einer Hundewiese habe eine breite Unterstützung gefunden, auch bei Ordnungsamt und Polizei. „Alle Beteiligten hatten diesen Antrag befürwortet.“

Einstimmiger Beschluss mit einer Enthaltung

Eine satte Mehrheit fand dieser dann auch in der Bezirksvertretung, wo er einstimmig beschlossen wurde, bei nur einer Enthaltung des parteilosen Gero Kühn. Während Schröder diese Eintracht als etwas Besonderes einschätzt, empfindet sie Lothar Föhse, der Chef der CDU-Fraktion, als ziemlich gewöhnlich. So gehe es der CDU stets „um die Sache“, nicht darum, wer einen Antrag einbringt. Und „gegen die Hundewiese kann niemand etwas haben“, zumal sie für den Stadtteil „eine qualitative Verbesserung und sauberere Straßen“ bedeute.

Denn es gebe fast täglich Probleme zwischen Fußgängern und Hundehaltern in Parkanlagen und auf Bürgersteigen. Nicht bloß, weil die Hunde keine Leine haben, sondern auch, weil ihre Besitzer die Hundehaufen liegen lassen. „Wir können niemanden zwingen, die Hundewiese zu nutzen“, räumt Föhse ein, doch die Fläche an der Berliner Straße soll die Streitigkeiten rund um die Vierbeiner verringern.

Die Fläche ist bereits entsprechend ausgewiesen

Die Stadttochter Grün und Gruga Essen (GGE), der die Fläche gehört, weiß zwar nicht, ob dies erfolgreich ist, aber „die Fläche ist bereits als Hundewiese ausgewiesen“, sagt GGE-Sprecher Eckhard Spengler, „das wurde sofort erledigt“, nachdem der Antrag im Februar beschlossen wurde. Durch das schöne Wetter der vergangenen Wochen werde sie nun viel genutzt.

„Wir freuen uns über jede Hundewiese“, sagt Doris Eisenmenger, die Fraktionsvorsitzende der Grünen und stellvertretende Bezirksbürgermeisterin. „Die Tiere brauchen ja den Auslauf, sie müssen toben und spielen können
„Wir freuen uns über jede Hundewiese“, sagt Doris Eisenmenger, die Fraktionsvorsitzende der Grünen und stellvertretende Bezirksbürgermeisterin. „Die Tiere brauchen ja den Auslauf, sie müssen toben und spielen können © Kerstin Kokoska

Doris Eisenmenger (Grüne), eine der Antragsteller, ist selbst Hundehalterin und will das Areal bald ausprobieren. „Wir freuen uns über jede Hundewiese. Die Tiere brauchen ja den Auslauf, sie müssen toben und spielen können.“ Gewünscht hätte sie sich aber neben einem Hinweisschild auch einen Zaun ums Gelände. „Wenn ein Hund nicht unter Kontrolle ist“, könne er ausbüxen. Und dann gebe es wieder Konflikte, wenn Tiere ohne Leine auf Senioren oder Kinder treffen, „die oft Angst vor ihnen haben“.

Dass diese Konflikte wegen der Hundewiese ausbleiben, glaubt Bernd Schlieper (EBB) nicht, „aber ich bin froh, dass alles so zügig umgesetzt wurde“ – obgleich er ebenfalls lieber einen Zaun hätte. Mehr als entschärfen könne der Antrag die Streitigkeiten ohnehin nicht. „Wenn alle Hunde angeleint wären, wäre das Problem ja sofort erledigt.“ Doch einige Essener widersetzen sich laut Schlieper wissentlich der Anleinpflicht, und gerade ältere Damen bekämen sofort Kontra, wenn sie darauf hinweisen würden, dass eine Leine oder Maulkorb vorgeschrieben sind.

Ordnungskräfte sind weiter in der Pflicht

Natürlich sollen weder Senioren noch andere Parkbesucher solche Verstöße ahnden, findet Schlieper, sondern die Stadt. Das sieht Lothar Föhse ebenso, und er appelliert an die Ordnungskräfte, dass sie Parks im Bezirk nicht wegen der neuen Hundewiese vernachlässigen.

Das Thema wird die Bezirksvertretung ohnehin weiter beschäftigen, wie Doris Eisenmenger verspricht: „Es gibt in Frohnhausen noch zu wenig Hundewiesen. Wir brauchen noch weitere, auch in den anderen Stadtteilen.“

>> Verstöße gegen Anlein- und Maulkorbpflicht können teuer werden

Stadsprecherin Silke Lenz verweist auf die 24 Parkhüter, die in Essen das Ordnungsamt unterstützen.
Stadsprecherin Silke Lenz verweist auf die 24 Parkhüter, die in Essen das Ordnungsamt unterstützen. © Kerstin Kokoska

Stadtsprecherin Silke Lenz will die Befürchtungen der Bezirkspolitiker ausräumen: Die Hundewiese an der Berliner Straße soll nicht dazu führen, dass weniger Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Gerviuspark und in anderen Grünanlagen präsent sind – im Gegenteil.

Gerade jetzt in der warmen Jahreszeit kontrolliere die Stadt verstärkt, sagt Silke Lenz. Dabei unterstützen neuerdings 24 Parkhüter das Ordnungsamt. „Sie haben keine Befugnisse, Strafen auszuweisen und sprechen keine Ordnungsgelder aus“, erläutert Lenz. Ebenso wie die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamts sollen sie Verstöße, die sie beobachten, offen ansprechen. So machen sie unter anderem darauf aufmerksam, wenn Hunde unerlaubt ohne Leine oder ohne Maulkorb unterwegs sind und achten darauf, dass Hundekot vom Halter des Tieres aufgesammelt wird. Falls sich die Angesprochenen uneinsichtig zeigen, rufen die Parkhüter ihre Kollegen vom Ordnungsamt dazu – oder auch die Polizei.

Dann kann es teuer werden: Denn wer Hundekot auf Grünflächen, Bürgersteigen, Privatflächen oder Spielplätzen hinterlässt, muss mit einem Ordnungsgeld von 100 Euro rechnen. Das Verletzen der Anlein- oder der Maulkorbpflicht kostet zwischen 50 und 50 000 Euro. „Generell fällt der Betrag jedoch um einiges geringer aus“ als das Maximum, so Silke Lenz. Die Summe hängt vom Einzelfall ab und ob andere Menschen gefährdet wurden. Die Grundlage für diese Ordnungsgelder ist die sogenannte „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“.