Essen. . Die Villa von Berthold Beitz darf abgerissen werden und durch neue Luxuswohnungen ersetzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Die Villa von Berthold Beitz Am Weg zur Platte in Essen-Bredeney darf abgerissen und durch einen großen Komplex mit Luxuswohnungen ersetzt werden. Diese Konsequenz ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Die Richter verpflichteten die Stadt Essen, dem Grundstückseigentümer Thyssen-Krupp einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen. Denkmalschutz besteht für das Haus aus den 1950er Jahren nicht. Der langjährige Vorsitzende der Krupp-Stiftung lebte hier bis zu seinem Tod im Jahr 2013.
Parkähnliches Grundstück der Beitz-Villa misst 30.000 Quadratmeter
Der Wert der Villa ergibt sich vor allem durch das parkähnliche Grundstück, das einen Fernblick zum Baldeneysee gestattet. Es misst 30.000 Quadratmeter und bietet Platz für drei Villen mit bis zu drei Wohneinheiten und Doppelgarage sowie drei Mehrfamilienhäuser mit je sechs Eigentumswohnungen plus Tiefgarage.
Während die Beitz-Villa ein klassischer Bungalow mit zwei Geschossen ist, dürften hier nun deutlich höhere Gebäude mit intensiver Ausnutzung des Grundstücks entstehen. Die Quadratmeterpreise werden zu den teuersten gehören, die in Essen je aufgerufen wurden.
Stadt Essen wurde gegen ihre Überzeugung in das Verfahren gezwungen
Formal ist die Stadt Essen Verlierer des Prozesses. Sie ist aber gegen ihre Überzeugung quasi in das Verfahren hineingezwungen worden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadtverwaltung zweimal im Wege der Kommunalaufsicht verdonnert, keinen positiven Bauvorbescheid zu erlassen.
„Ich freue mich, dass wir uns auf Weisung der Bezirksregierung geirrt haben“, kommentierte Planungsdezernent Hans-Jürgen Best ironisch das Gerichtsurteil. Obwohl sie gerne verloren hat, muss die Stadt allerdings die Gerichts- und die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Nach Bests Schätzung könnten das bis zu 100.000 Euro sein.
Die Bauexperten der Stadt können nun jedenfalls mit Genugtuung feststellen, dass sie zu Recht eine Genehmigung für das Millionen-Projekt aussprechen wollten. Wie sie waren die Richter der Auffassung, dass es sich bei dem Areal der Beitz-Villa planungsrechtlich um einen Innenbereich handelt, und nicht, wie die Bezirksregierung meinte, um einen Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet. Im letzteren Fall hätte die Stadt ein zeitaufwändiges Bebauungsplanverfahren in die Wege leiten müssen, das Bürgerbeteiligung erfordert und Klagemöglichkeiten für Anwohner geschaffen hätte.
Es sollen keine Sozialwohnungen entstehen
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts genügt aber nun ein einfaches Genehmigungsverfahren nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches, wie es für Lückenschlüsse an Wohnstraßen üblich ist. Und: Thyssenkrupp braucht nach Angaben von Planungsdezernent Best auch keinen Anteil an Sozialwohnungen bereitstellen, was ebenfalls im Sinne des Unternehmens, aber auch der Planungsverwaltung war.
Best zufolge ist in dieser Lage hochpreisiger Luxuswohnungsbau die beste Lösung. In Essen sei in diesem Segment die Nachfrage höher als das Angebot. Die juristische Auseinandersetzung hat das Vorhaben um fast drei Jahre verzögert.
Nach Ansicht des Gerichts fügen sich die geplanten Bauten in die nähere Umgebung ein. Die Straße sei bis zur Hausnummer 47 beidseitig bebaut. Erst danach schließe sich ein Wald an und erst dann sei nach der derzeitigen Rechtslage keine Bebauung mehr möglich. Insgesamt biete die Straße Weg zur Platte den Eindruck einer Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit. Auch die Geländebeschaffenheit stünde dem Vorhaben nicht entgegen, meinte das Gericht.