Essen. . Für die Bezirksregierung ist das Grundstück, auf dem bis zu 24 Wohneinheiten entstehen sollten, „Außenbereich“. Der Planungsdezernent schäumt .

  • Nach dem Denkmal-Knatsch nun eine neue Hürde für die Millionenpläne
  • Das Gutachten einer Kölner Anwaltskanzlei widerspricht der Linie aus Düsseldorf
  • Stadt will neue Bebauung per Widerspruchs-Verfahren durchsetzen

Sie werden Blumen aufs Grab legen, denn am heutigen Montag, 26. September, wäre sein Geburtstag – der 103. von Berthold Beitz. Aber das ist nicht der einzige Grund, in diesen Tagen über das Vermächtnis der vor drei Jahren verstorbenen Manager-Legende zu reden, denn da ist ja noch seine alte 1950er-Jahre-Villa am Weg zur Platte in Bredeney, und die macht Ärger.

Denn erneut steht der geplante Abriss samt Neubau von bis zu 24 Wohneinheiten auf dem Traumgrundstück infrage. Diesmal ist es keine Diskussion um die Denkmalwürdigkeit der Immobilie mit unverbaubarem Seeblick, sondern eine Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf. Die hat der städtischen Baugenehmigungsbehörde auferlegt, für die von Thyssenkrupp eingereichte Bauvoranfrage keinen positiven Bescheid zu erteilen.

28.000-Quadratmeter-Grundstück im Außenbereich?

Auf Anfrage dieser Zeitung begründet die Kommunalaufsicht ihre Entscheidung mit dem knappen Verweis darauf, dass sich das rund 28.000 Quadratmeter große Grundstück im so genannten „Außenbereich“ befinde. Der ist nach den Buchstaben des Baugesetzbuches, Paragraf 34 und 35, überall dort zu finden, wo es keinen „im Zusammenhang bebauten“ Ortsteil gibt („Innenbereich“). Grüne Wiese also statt Wohnquartier, um es auf eine simple Formel zu bringen.

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Ganz so simpel aber liegt die Sache bei der Beitz-Villa nicht, denn sowohl an ihrem nördlichen wie am südlichen Grundstücksrand sowie auf der anderen Straßenseite stehen bereits Häuser. Ein Grenzfall also. Wohl auch deshalb hatte die Bezirksvertretung IX für den Essener Süden keine Störgefühle, als sie Ende Mai von den Plänen für drei Ein- oder Zweifamilienhäuser und drei Mehrfamilienhäuser mit jeweils maximal sechs Wohnungen erfuhr. Man habe, so gab Bezirksbürgermeister Michael Bonmann damals unumwunden zu, umfangreichere Baupläne befürchtet.

Doch den Segen der Bezirksregierung gibt’s nicht einmal dafür, was Thyssenkrupp auf Nachfrage am Wochenende erst einmal unkommentiert ließ. Dem Vernehmen nach hat das Unternehmen, das die Bauvoranfrage für einen bislang ungenannten Investor einreichte, durch die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen aber bereits ein Gutachten fertigen lassen. Das kommt offenbar zu dem Schluss, das Villengrundstück liege sehr wohl „drinnen“, das Bauvorhaben sei damit genehmigungsfähig.

Dass man sich bei dem Weltkonzern gegen die Sicht der Bezirksregierung so ins Zeug legt, liegt auf der Hand: Der Verkauf des Areals an einen Investor sollte unbestätigten Meldungen zufolge einen zweistelligen Millionenbetrag in die Thyssenkrupp-Kasse spülen.

Planungsdezernent Hans-Jürgen Best macht derweil aus seiner Empörung über die „skandalöse Haltung“ der Bezirksregierung in der Genehmigungsfrage keinen Hehl: „Stinksauer“ sei er, bekannte Essens oberster Planer, der mit der Ausweisung von Wohnbauland in guten Lagen oft genug auf Granit stößt: „Da kriegt man mal politische Unterstützung für so ein Projekt, und dann kommt das.“

„Das“ ist aus seiner Sicht eine sture Bezirksregierung, deren Entscheidung man nun kippen will. Per Widerspruchs-Verfahren.