Essen. . Dürfen Radler trotz Radwegs auch auf der Straße fahren? Um die Rüttenscheider Straße gibt es mal wieder Streit. Unser Rad-Reporter klärt auf.

Wo gehören Radfahrer hin? Um die Rüttenscheider Straße gibt es mal wieder Streit: Die örtliche SPD will, dass der rote Radweg weg kommt, der Teil des Bürgersteigs ist. Die Radler sollen auf der Straße fahren. Doch andere wollen anderes. Und wieder mal wird die Frage laut: Was ist eigentlich erlaubt, und was nicht? Zeit für eine Aufklärung, denn die Rad-Saison hat schließlich längst angefangen!

1. Der ewige Streitfall Rüttenscheider Straße

Der Radweg auf der Rüttenscheider Straße zählt zu den prominentesten Wegen im gesamten Essener Stadtgebiet, die Radler nicht zwingend benutzen müssen. Sie können auch auf der Straße fahren. Genau das macht Autofahrer in Rüttenscheid ja regelmäßig wütend – zumindest jene, die nicht genau die Gesetze kennen. Und das sind, mit Verlaub, die meisten.

Ähnlich verfahrene Situationen gibt es übrigens auf der Steeler Straße, östlicher Teil, auf der ein Radweg von Autofahrern für einen Parkstreifen gehalten wird, dabei ist es ein . . . nun, eigentlich weiß das niemand. Denn: Es fehlen die Schilder!

Wo ein solches, blaues Schild steht, da gibt es kein Vertun: Radfahrer müssen zwingend den Radweg benutzen.
Wo ein solches, blaues Schild steht, da gibt es kein Vertun: Radfahrer müssen zwingend den Radweg benutzen. © Arne Dedert/DPA

Schließlich gibt es eine ganz einfache Regel: Radler müssen nur solche Radwege zwingend benutzen, die durch blaue Schilder gekennzeichnet sind. Auf der Huyssenallee ist das zum Beispiel so oder auf der Ruhrallee oder auf Abschnitten der B224 in der Nähe von Ikea.

Einfache Regel: Fehlen die blauen Schilder, können Radler auch die Straße benutzen. Stehen blaue Schilder in der Gegend herum, sind Radwege automatisch „benutzungspflichtig“. Das gilt aber wirklich nur für Schilder, nicht für Piktogramme, die aufs Pflaster gemalt sind. Wichtiger Unterschied!

Essen auf Rädern - Radwege

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    2. Verbreitet, aber tückisch: „Sowohl-als-auch“-Zonen

    Verbreitet, aber tückisch: „Sowohl-als-auch“-Zonen.
    Verbreitet, aber tückisch: „Sowohl-als-auch“-Zonen. © Michael Kleinrensing

    Wussten Sie nicht, das mit der Blaue-Schilder-Regel? Na, dann wissen Sie’s ja jetzt. Und nun kommt das richtige Spezialwissen: Sehr verbreitet im Essener Stadtgebiet sind gemischte Zonen, die sich Radler und Fußgänger teilen müssen. Sie sind gekennzeichnet durch Fußgängerschilder und die Zusatz-Tafel: „Fahrradfahrer frei“. Wir finden sie auf der Friedrich-Ebert-Straße, direkt vor der künftigen Funke-Mediengruppen-Zentrale, oder am Limbecker Platz am Haupteingang des Einkaufszentrums, oder vor sehr vielen Bushaltestellen – am Berliner Platz zum Beispiel oder an der Zornigen Ameise.

    Das Blöde: Erstens weiß keiner, was hier gilt. Und zweitens: Diese Zonen sind nicht ungefährlich. Denn das Risiko, dass Sie als Radler in Menschen hineindonnern, die wartend vor der Bushaltestelle stehen, ist relativ hoch – auch, wenn Sie vorsichtig fahren.

    Doch Radwege werden aus Platzgründen sehr oft direkt vor Bus- oder Tramhaltestellen entlanggeführt. Ach so, und was gilt jetzt? Zonen, die so ausgeschildert sind, also mit einem entschlossenen „Sowohl als auch“, überlassen Ihnen, liebe Radfahrer, die Entscheidung. Sie können sie auch meiden und direkt auf der Straße fahren. Weniger gefährlich ist das selbstverständlich nicht.

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    Die berühmteste „Sowohl-als-auch“-Zone im Stadtgebiet ist übrigens der Willy-Brandt-Platz, also der Beginn der Fußgängerzone. Doch, da dürfen Sie fahren. Nein, das wissen die meisten Passanten nicht. Doch, das gibt jedes Mal heitere Diskussionen.

    3. Unbekannt, aber komfortabel: Fahrradstraßen

    Die meisten Rechte haben Sie als Radler auf Fahrradstraßen. Sie sind als solche eindeutig ausgeschildert – mehr als 50 wird es in Essen bis Ende des Jahres geben; derzeit liegen wir knapp über 40. Bis 2020, so der ehrgeizige Plan der Stadt, sollen es 100 sein.

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    Als Fahrradstraßen werden oft solche Straßen ausgeschildert, die neben Hauptrouten in Wohngebieten liegen. Radler haben hier grundsätzlich Vorrang, für alle – auch für Autos – gilt Tempo 30, und Sie dürfen als Radfahrer nebeneinander fahren.

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