Essen. . Ein Student aus Essen hat einen 13-Jährigen aus einer Konfirmandengruppe sexuell missbraucht. Dafür wurde der junge Mann nun verurteilt.

Kirchengemeinde und Eltern hatten dem damals 20-Jährigen vertraut und ihm ihre Kinder überlassen. Doch der Student aus dem Essener Süden missbrauchte einen 13-Jährigen aus der Konfirmandengruppe sexuell. Dafür verurteilte ihn am Donnerstag die III. Essener Jugendstrafkammer zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe mit Bewährung.

Ausschlaggebend für die Bewährung war das laut Richter Oliver Greff „umfassende und glaubhafte Geständnis“ des Angeklagten. Hinzu kam, dass die Taten aus den Jahren 2013 und 2014 lange zurückliegen und der angehende Theologe in dieser Zeit strafrechtlich nicht mehr aufgefallen war.

Mit einem 13-Jährigen kam es zu einer festen Beziehung

In der evangelischen Kirchengemeinde hatte er sich als „Teamer“ engagiert gezeigt. Mit zwei Jungen aus der Konfirmandengruppe traf er sich auch privat. Es ging um Sexuelles, aber spielerisch, eher harmlos. Doch mit einem 13-Jährigen kam es zu einer festen Beziehung mit mehrfachem sexuellen Missbrauch.

Die Freundschaft endete im Frühsommer 2015. Im August des Jahres hatte der Jüngere den heute 24 Jahre alten Angeklagten angezeigt. Er habe beobachtet, dass der frühere Freund sich intensiv um Jüngere kümmere. Er befürchte, dass diesen das Gleiche widerfahre wie ihm. Er betonte in seiner Anzeige allerdings auch, dass die Initiative zum Sex mit dem Studenten oft von ihm ausgegangen sei.

Staatsanwältin forschte im Leben des Angeklagten nach

Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er erklärte die fünf Taten mit seiner eigenen Unsicherheit zur damaligen Zeit. Heute stehe er fest im Leben.

Staatsanwältin Katja Himmelskamp forschte dennoch nach. Denn auffällig im Leben des Angeklagten ist, dass er in der Vergangenheit über Ehrenämter oft den Kontakt zu Kindern gesucht hatte. So betreute er gleich in zwei evangelischen Gemeinden Konfirmanden, leitete eine Jugendgruppe im Rettungswesen und gab Schwimmunterricht. Die Fragen der Staatsanwältin, die auch ein früheres Verfahren wegen Kinderpornografie ansprach, nach gezielter Suche nach Kindern verneinte er. Auch sein Verteidiger Volker Schröder wies den Verdacht zurück. Weil ihr letztlich die Beweise für ihren Verdacht fehlten, plädierte auch sie auf Bewährung.

Das Gericht folgte. Richter Greff erinnerte daran, dass das Opfer mitteilen ließ, es leide nicht unter den Folgen der Tat und sei auch nicht an einer Strafverfolgung des Angeklagten interessiert. Ihm sei es nur um den Schutz anderer Kinder gegangen.