Essen/Münster. Ein Essener mit Harndrang wollte seine Heimatstadt verklagen, kostenfreie Toiletten zu schaffen. Die Richter schmetterten sein Ansinnen ab.
Bürger haben keinen Anspruch auf öffentliche Toiletten. Zu diesem Beschluss ist nun das Oberverwaltungsgericht in Münster gekommen. Ein Essener, der unter krankhaftem Harndrang leidet, wollte die Stadt Essen verklagen, sie solle auf ihren öffentlichen Plätzen kostenfreie Toiletten schaffen. Übergangsweise verlangte er im Eilverfahren die Aufstellung von Dixi-Toiletten. Da der Mann selbst die Kosten der Gerichtsverfahren nicht hätte aufbringen können, forderte er Prozesskostenhilfe. Diese hatte zuvor schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt, darum ging es nun auch in Münster.
Die Begründung der Richter lässt aber den allgemeinen Schluss zu, dass es „keine Rechtsvorschrift“ gebe, „auf deren Grundlage der Antragsteller die Aufstellung öffentlicher Toiletten von der Stadt verlangen könne“. Ein solcher Anspruch ergebe sich im konkreten Fall auch nicht ausnahmsweise aus den Grundrechten, insbesondere der Menschenwürde. Dem Mann böten sich andere Möglichkeiten, seinen gesundheitlichen Einschränkungen zu begegnen, um sich in der Öffentlichkeit aufhalten zu können.
Wildpinkel-Verbot ist auch kein Argument
In einem weiteren Punkt schmetterten die Richter das Ansinnen ab: Der Essener könne nicht den kostenfreien Zugang zu bereits vorhandenen Toiletten verlangen, weil der Staat individuell zurechenbare Leistungen der Daseinsvorsorge nicht kostenlos erbringen müsse. Um sein Anliegen zu unterstützen, führte der Kläger sogar an, dass Wildpinkeln in Essen schließlich verboten sei, dann müsse man im Gegenzug Gratis-Klos schaffen – doch auch dies ließen die Richter nicht gelten. (tom)