Essen. . Die Stadt Essen ist in 358 Fällen gegen Vermieter von Schrottimmobilien vorgegangen. Ordnungsdezernent Kromberg wünscht mehr Handlungsspielraum.
Seit Inkrafttreten des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW ist die Stadt Essen in 358 Fällen gegen Eigentümer von Schrottimmobilien vorgegangen. In 166 Fällen konnte den Mietern dadurch geholfen werden, da Mängel an den Wohnungen beseitigt werden. Aber: 38 Wohnungen in sechs Gebäuden wurden für unbewohnbar erklärt, weil sie in einem desolaten Zustand waren. 68 Mal verhängte die Stadt Zwangsgelder gegen die Vermieter.
Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des ordnungspolitischen Sprechers der Ratsfraktion der Grünen, Ahmad Omeirat, hervor, die nun in schriftlicher Form vorliegt.
„Dieses Gesetz ist ein wirksames Instrument, um zu verhindern, dass auf dem Rücken armer Menschen möglichst hohe Gewinne erzielt werden“, so der Ratsherr. Auch Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg zieht eine positive Bilanz: „Wir haben in Essen mittlerweile ganz gut aufgeräumt.“
„Dieses Gesetz ist ein wirksames Instrument“
Das im April 2014 von der rot-grünen Landesregierung eingeführte Gesetz erlaubt es den Kommunen, gegen schwarze Schafe unter den Vermietern vorzugehen. Im Fokus sind dabei in Essen und anderen Ruhrgebietstädten Eigentümer so genannter Problemimmobilien, die heruntergekommene Wohnungen vermieten, oft an EU-Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien, und das zu horrenden Preisen. Nicht selten hausen die Bewohner in menschenunwürdigen Verhältnissen.
In 242 Fällen erging deshalb die Aufforderung an den Vermieter, Abhilfe zu schaffen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.
Die Anfrage des Grünen-Ratherrn Omeirat kommt nicht von ungefähr: Die neue Landesregierung will das Wohnungsaufsichtsgesetz auf den Prüfstand stellen; das haben CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Fabian Schrumpf (CDU), Landtagsabgeordneter aus Heisingen und Sprecher für Bauen und Wohnen im zuständigen Fachausschuss des Landtages, hält das Gesetz nach eigenen Worten für ein geeignetes Instrument, um gegen Vermieter von Schrottimmobilien vorzugehen. Es sei aber zu hinterfragen, in wie weit das Gesetz einen Eingriff ins Eigentum legitimiere.
Schrumpf denkt an private Hauseigentümer, die vielleicht einfach nur Pech gehabt haben mit Mietnomaden und von der Stadt zur Kasse gebeten werden könnten. Auf dieses Problem hatte der Eigentümerverein Haus und Grund bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes hingewiesen. Der Landtagsabgeordnete und Essener FDP-Chef Ralf Witzel, sagt, es gelte eine Balance zu finden: „Es gibt schwarze Schafe. Gegen die müssen wir handeln. Aber es ist nicht an jeder Stelle Misstrauen gegen Vermieter angebracht.“
Notunterkünfte sind kein Ersatz für Wohnungen
Wie Witzel betont, soll das Gesetz überprüft werden. Korrekturbedarf sieht auch Christian Kromberg: Essens Ordnungsdezernent wünscht mehr Handlungsspielraum. Denn bislang können Wohnungen nur dann für unbewohnbar erklärt werden, wenn den Bewohnern eine andere Wohnung zur Verfügung gestellt werden kann. Es reicht nicht aus, wenn die Stadt dafür Notunterkünfte bereit stellt, bedauert Kromberg. Adäquate Wohnungen zu finden, wird jedoch zusehends schwierig, insbesondere für große Familien. Die Folge: Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgabe könne es dazu kommen, dass die Bewohner in der Schrottimmobilie bleiben müssen.