Essen. . Im Hörsterfeld droht Hartz-IV-Haushalten der Zwangsumzug, weil die Miete nun über der Grenze des Jobcenters liegt. Politiker fordern Umdenken.

Dutzende Mieter im Hörsterfeld, die nach den drastischen Mieterhöhungen einen Zwangsumzug befürchten müssen, können nicht auf die finanzielle Unterstützung der Stadt setzen. Die Verwaltung lehnt offenkundig Forderungen aus der Politik und von Mietervertretern ab, auch in Essen das so genannte „Dortmunder Modell“ einzuführen. Eine Sprecherin der Stadt stellte jedoch in Aussicht, dass im kommenden Jahr mit dem neuen Mietspiegel auch die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger steigen könnten. Außerdem würden Fälle wie im Hörsterfeld vom Jobcenter individuell geprüft.

Die Stadt Dortmund erstattet Hartz-IV-Empfängern, die in Sozialwohnungen leben, auch dann die volle Miete, wenn diese über der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters liegt. Damit müssen Mieter dort keinen Zwangsumzug aus ihrer Wohnung befürchten, wenn die Miete nach einer Modernisierung über diese Grenze steigt. Die Regelung in Dortmund gilt zumindest solange, wie sich die Wohnung in der Sozialbindung befindet.

Rund 100 Haushalte im Hörsterfeld betroffen

Im Hörsterfeld droht rund 100 Haushalten, die in Sozialwohnungen des Wohnungsunternehmens Vonovia leben, ein Zwangsumzug. Noch der Vorbesitzer Convert hatte nach Modernisierungen die Mieten in mehreren Häusern deutlich angehoben.

Linkspartei und Mietergemeinschaft hatten deshalb die Übernahme des „Dortmunder Modells“ auch in Essen gefordert. In einer Erklärung der Stadt heißt es jedoch: „Da grundsätzlich Wohnraum für Sozialleistungsempfänger zu den Mietobergrenzen zur Verfügung steht, ist eine generelle Anhebung der Mietobergrenzen zur Ermöglichung der Anmietung jeder öffentlich geförderten Wohnung durch Sozialleistungsempfänger weder geboten noch sozialfachlich erwünscht.“

Grüne schließen sich der Forderung an

Mittlerweile haben sich auch die Grünen der Forderung der Mietergemeinschaft angeschlossen: „Wir unterstützen ausdrücklich den Vorschlag, dass die Stadt die Mieten in Wohnungen, die der Sozialpreisbindung unterliegen, grundsätzlich als angemessen anerkennen muss“, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Ratsfraktion, Christine Müller-Hechfellner. Es sei völlig inakzeptabel, dass mit staatlichen Mitteln Wohnraum gefördert wird, der anschließend für die, die am dringendsten darauf angewiesen sind, nicht beziehbar beziehungsweise nach einer Modernisierung nicht mehr zu halten ist.

Die Grünen machen sich auch dafür stark, dass die Stadt generell die Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum anheben sollte. „Eine grundsätzliche Anhebung der angemessenen Kosten der Unterkunft sollte geprüft werden, auch wenn hier hohe Kosten auf die Stadt zukommen werden“, stellt Christine Müller-Hechfellner fest. Ein andere Lösung, die den Mietern im Hörsterfeld helfen könnte, wäre die so genannte Warmmietenneutralität. Das heißt: Das Jobcenter würde dann nicht nur allein die Bruttokaltmiete berücksichtigen, sondern auch die Energieeinsparungen, die durch die Modernisierung erreicht werden. Entsprechende Modellprojekte mit einer Laufzeit von fünf Jahren laufen bereits im Stadtgebiet.

Mit einer raschen Ausweitung ist allerdings nicht zu rechnen. Die Stadt will die Ergebnisse abwarten. „Eine Auswertung ist noch nicht möglich, da nach Abschluss der Renovierung noch keine vollständigen Heizperioden betrachtet werden können“, so die Sprecherin.