Essen. . Ein lärmgeplagter Essener Anwalt hat geklagt und gefordert, dass Air Berlin ältere A-320-Jets nachrüstet. Die Klage wurde jetzt abgewiesen.
- 16. Zivilkammer wies am Freitag die Klage eines lärmgeplagten Anwaltes aus dem Schellenberger Wald ab
- Essener wollte die Fluggesellschaft zur kostspieligen Nachrüstung ihrer älteren A-320-Jets der Firma Airbus zwingen
- Mit seiner Klage verlangte er den Einbau von “Wirbelgeneratoren” für etwa 3000 Euro pro Maschine
Am Landgericht Essen hätte es nicht gelegen, dass Air Berlin in die Pleite stürzt. Denn die 16. Zivilkammer wies am Freitag die Klage eines lärmgeplagten Anwaltes aus dem Schellenberger Wald ab, der die Fluggesellschaft zur kostspieligen Nachrüstung ihrer älteren A-320-Jets der Firma Airbus zwingen wollte. Jetzt trägt er auch die Kosten des Verfahrens. Air Berlin, aus anderen Gründen in dieser Woche insolvent, hat damit nichts zu tun.
Rechtsanwalt Karl Eichler, Kläger in eigener Privatsache, hörte sich die Urteilsverkündung zwar an, verließ dann aber schnell den Saal. Die ausführliche Begründung von Richterin Katharina Hidding bekam er nicht mit.
Kläger verlangt Einbau von “Wirbelgeneratoren”
Der 72-Jährige wohnt seit 1981 an der Kantorie, einer teuren und als Nebenstraße eigentlich recht ruhigen Wohngegend von Essen. Wenn da nicht die Einflugschneise zum Düsseldorfer Flughafen wäre. Als besonders üblen Störenfried hat der Anwalt die älteren Airbusmaschinen ausgemacht.
Mit seiner Klage verlangte er den Einbau von “Wirbelgeneratoren” für etwa 3000 Euro pro Maschine. Denn die A-320er produzierten über seinem Grundstück einen Heulton, den er als “schmerzhaft” empfinde. Verursacht werde dieser durch Öffnungen in der Tragfläche, leicht zu korrigieren durch Wirbelgeneratoren.
Kläger habe auch eine Duldungspflicht
Die 16. Zivilkammer hatte ihm aber schon in einem ersten Termin signalisiert, dass sie seiner Klage wenig Chancen einräumt. Bei dieser Linie blieb das Gericht. Denn im rechtlichen Sinne sei nicht die Fluggesellschaft der “Störer”, sondern der Flughafen, zu dessen Betrieb ja der Flugverkehr gehöre. Wenn, so Katharina Hidding, müsse er den Flughafen verklagen.
Weil Air Berlin seine Maschinen unstreitig ordnungsgemäß warte und alle Genehmigungen für ihren Betrieb vorweisen könne, habe der Kläger auch eine Duldungspflicht. Schließlich existiere für den Flughafen Düsseldorf auch ein ordnungsgemäß abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren, das auch für den Flughafenbetrieb gelte.
Anwalt wollte Nachrüstung von zwei Maschinen aus eigener Tasche bezahlen
Da dies alles “aus Rechtsgründen” zur Abweisung der Klage führe, habe sich die Kammer erst gar nicht mit der vom Kläger behaupteten Lärmbelästigung befasst.
Auf wenig Resonanz bei Air Berlin war wohl der Vergleichsvorschlag von Anwalt Eichler gestoßen, den dieser beim ersten Termin geäußert hatte. Da hatte er angeboten, die Nachrüstung von zwei Maschinen aus eigener Tasche zu bezahlen, wenn die Fluggesellschaft jeden Monat in drei Jets die Wirbelgeneratoren einbaut. Geld spiele für ihn nicht die Rolle, hatte er damals dem Gericht angesichts drohender Verfahrenskosten mitgeteilt: “Ich gehe nicht ins Spielcasino, also kann ich den Prozess führer.