Essen. . Im August 2016 verunglückte eine 53-jährige Radfahrerin auf einem Zebrastreifen tödlich. Autofahrer wird angeklagt wegen fahrlässiger Tötung.

  • Am 31. August 2016 verunglückte eine Radfahrerin tödlich bei einem Unfall auf einem Zebrastreifen am Bismarckplatz in Essen
  • Nun muss sich der 65 Jahre alte Autofahrer vor Gericht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten
  • Die Stadt Essen wird auf Vorschlag der Unfallkommission den Zebrastreifen durch eine Ampel ersetzen

Ein weißes Fahrrad, ein so genanntes „Ghostbike“, erinnert seit fast einem Jahr an den tödlichen Verkehrsunfall am Bismarckplatz. Eine 53 Jahre alte Radfahrerin aus Essen ist am 31. August 2016 um 13.50 Uhr auf dem Zebrastreifen von einem Autofahrer erfasst worden und an den Folgen des Sturzes gestorben. Wie die Staatsanwaltschaft Essen mitteilt, ist der 65 Jahre alte Autofahrer aus Mülheim jetzt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung angeklagt worden. Einen Termin für die Gerichtsverhandlung gibt es allerdings noch nicht.

Zebrastreifen wird durch Ampel ersetzt

Die Stadt Essen hat inzwischen Konsequenzen aus dem Rad-Unfall gezogen. Auf Vorschlag der Unfallkommission soll der Zebrastreifen auf dem „freifließenden Rechtsabbieger“ an der verkehrsreichen Kreuzung Hindenburg-/Kruppstraße durch eine Ampel ersetzt werden. Radfahrverbände in Essen haben immer wieder auf die Gefahren hingewiesen, die an solchen Rechtsabbiegern insbesondere für Radfahrer lauern.

Autofahrer seien dort oft zu schnell unterwegs, außerdem achteten sie schlimmstenfalls mehr auf von links kommende Autos als auf sich von rechts nähernde Radfahrer und Fußgänger. Der ADFC nennt solche Kreuzungen „Autobahnkreuze im Kleinen“.