Essen . Wo es verkaufsoffene Sonntage gibt und wo nicht, ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar. Deshalb ist die Landesregierung in der Pflicht.
Die Situation bei den verkaufsoffenen Sonntagen in NRW ist verfahren. Wie verfahren, zeigt allein die Tatsache, dass Oberhausen vier Verkaufssonntage bei Verdi „durchbekommt“, in Essen sich die Gewerkschaft keinen Millimeter bewegt. Da bleibt natürlich die Frage: Mit welchen Maßstäben geht Verdi an die Beurteilung heran?
Genauso fraglich sind die unterschiedlichen Beurteilungen der Richter. Hier scheint es je nach örtlicher Zuständigkeit mehr oder weniger strenge Auslegungen zu geben. Wie ist es anders zu erklären, dass Duisburg zu seinem Handwerkermarkt die Geschäfte in der gesamten City öffnen darf, von Essen ein anderes Verwaltungsgericht aber eine starke lokale Beschränkung verlangt wird?
Allein diese Beispiele zeigen: Es herrscht dringend Handlungsbedarf, denn es geht drunter und drüber. Der Ball liegt in Düsseldorf.
Damit ist aber nicht der von Wirtschaftsminister Duin angekündigte Kriterien-Katalog gemeint. Die Erwartungen an diesen sollten nicht allzu hoch sein. Denn wer sagt denn, dass diese Handreichung vor Gericht Bestand hat? Einzig, wenn Duin es schafft, Verdi dabei mit ins Boot zu bekommen, könnte es eine gewisse Rechtssicherheit geben; nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Das kann aber nicht die Lösung sein. Sondern die Landesregierung muss endlich das Ladenöffnungsgesetz ändern. Doch vor Herbst wäre wegen der Wahl damit kaum zu rechnen. Den Händlern und Gewerbegemeinschaften jedoch läuft die Zeit davon. Sie müssten eigentlich jetzt schon die Fest-Planung für 2018 angehen.
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