Essen. . Hinterlassenschaften auf Lehrerparkplatz nicht beseitigt: Sohn (23) einer Hundesbesitzerin feuert mit Pfefferpistole auf Hausmeister-Sohn.
- Banaler Streit um Hundekot auf Lehrerparkplatz in Bedingrade endete am Mittwochabend blutig
- Mann schloss mit Pfefferpistole auf Kontrahenten und verletzte ihn schwer
- Mutmaßlicher Schütze wurde festgenommen und verbrachte die Nacht in Gewahrsam
Ein banaler Streit um Hundekot auf einem Lehrerparkplatz in Bedingrade endete am Mittwochabend blutig: Ein 23-Jähriger schoss mit einer Pfefferpistole auf einen ein Jahr jüngeren Kontrahenten und verletzte ihn schwer. Wie die Polizei am Donnerstag berichtete, musste der Sohn des Hausmeisters der Grundschule an der Bergheimer Straße mit schweren Gesichtsverletzungen nach notärztlicher Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Der mutmaßliche Schütze wurde festgenommen und verbrachte die Nacht in Gewahrsam. Er gestand den Angriff, gab aber auch an, dass sein Opfer ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe bedroht habe. Diese Pistole, das mit einer Pfefferkartusche geladene „Tierabwehrgerät“, so die Polizei , ein Schlagstock und weiteres Pfefferspray wurden bei dem Einsatz sichergestellt. Wie eine Überprüfung ergab, ist der schwer verletzte 22-Jährige im Besitz eines kleines Waffenscheins.
Handgreiflichkeiten nach Wortgefecht
Polizeisprecherin Sandra Steinbrock berichtete, dass das Übel seinen Lauf genommen hat, als eine 78 Jahre alte Hundebesitzerin und der 51-jährige Hausmeister der Schule gegen 21.30 Uhr wegen nicht beseitigter Hinterlassenschaften des Vierbeiners der Frau aneinander gerieten. Zwei 53 und 23 Jahre alte Angehörige der älteren Dame konnten nicht an sich halten und mischten sich in den Zwist ein. Nach einem verbalen Streit kam es zu ersten Handgreiflichkeiten, die dann ausuferten: Als der Hausmeister bei einer Rangelei leichte Verletzungen erlitt, kam sein 22 Jahre alter Sohn dazu und es dauerte nicht lange, bis der 23-Jährige aus nächster Nähe eine Ladung Pfeffergas in dessen Gesicht schoss.
Inwieweit eine Erlaubnis für das Mitführen von „Tierabwehrgeräten“ notwendig ist, prüft nun die Polizei. (j.m.)