Essen. Wie teuer Flüchtlingsheime sind, ist laut Oberverwaltungsgericht von öffentlichem Interesse. Die Stadt Essen muss Medien dazu Auskunft geben.
- Niederlage vor Oberverwaltungsgericht für Stadt Essen
- Verwaltung muss Auskünfte über Verträge mit Flüchtlingsheim-Betreiber European Homecare geben
- Bild-Zeitung hatte Informationen per Klage erstritten
Die Stadt Essen hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine Niederlage erlitten: Sie kann nicht länger Auskünfte über die Verträge mit Flüchtlingsheim-Betreiber European Homecare (EHC) verweigern (Az: 15B 1289/16) Die Bild-Zeitung hatte exemplarisch nach Leistungsinhalten, Vergütungspauschalen und Vertragslaufzeiten für die Zeltdörfer am Pläßweidenweg in Horst und am Kappertsiepen in Kray gefragt und von der Stadt keine ausreichenden Informationen erhalten.
Die Zeitung war darum zunächst vors Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gezogen und hatte schon dort Recht bekommen. Dagegen hatte European Homecare – als Beigeladene – Beschwerde eingelegt. Diese wies das OVG nun zurück, Rechtsmittel dagegen sind nicht möglich.
„Die Presse hat ein berechtigtes Informations-Interesse“
Die Richter bestreiten, dass durch die Auskünfte ein „schutzwürdiges privates oder überwiegendes öffentliches Interesse verletzt würde“. Da die Verträge mit der Stadt keine Kalkulationsgrundlagen enthielten, „ermöglichten sie keine Rückschlüsse auf die interne Preiskalkulation der Beigeladenen“; anders gesagt: European Homecare entstehe kein Wettbewerbsnachteil.
Dagegen gebe es ein berechtigtes Informationsinteresse von Presse und Öffentlichkeit zu der „sachgerechten Verwendung öffentlicher Mittel“.
Die Stadt kündigte am Freitag an, die Fragen der Bild-Zeitung umgehend zu beantworten. Von European Homecare war keine Stellungnahme zu dem OVG-Beschluss zu erhalten.