Essen. . Der Sexualstraftäter von Altenessen ist nach einem Dutzend Hinweisen in Karnap verhaftet worden. Zeugen hatten ihn im Netz wiedererkannt.
- Gesuchter Sexualstraftäter von Altenessen zwei Tage nach Fahndungsaufruf gefasst
- 29-Jähriger nach zahlreichen Zeugenhinweisen in Karnaper Wohnung festgenommen
- Haftbefehl: Körperverletzung mit „sexuellem Übergriff unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes“
Der mit den Aufnahmen einer Überwachungskamera gesuchte Sexual-Straftäter von Altenessen ist gefasst. Ein Dutzend Hinweisgeber hatten den Mann auf dem Video beziehungsweise auf Fotos bei Facebook erkannt und sich bei der Polizei gemeldet. Die Beamten konnten daraufhin den Wohnort des dringend Tatverdächtigen in Karnap ermitteln.
Sexualtäter attackierte Frau hinterrücks
Der 29-Jährige überfiel am 28. November an der Bäuminghausstraße in Altenessen eine junge Frau. Sie hatte gerade die U-Bahn an der Gladbecker Straße verlassen und wollte über die Bäuminghausstraße Richtung Kleine Hammerstraße gehen, als der Täter sie von hinten attackierte. Bei dem sexuell motivierten Angriff stürzte das Opfer zu Boden. Die Frau schrie um Hilfe, worauf der Täter flüchtete.
Eine sofort eingeleitete Nahbereichsfahndung blieb zwar erfolglos, dafür konnte das Kommissariat KK 12 Überwachungsaufnahmen sichern, die den Gesuchten bei der Verfolgung der jungen Frau in der U-Bahn-Station zeigen.
Nachdem der zuständige Richter grünes Licht für die öffentliche Fahndung gegeben hatte, veröffentlichte das Polizeipräsidium am vergangenen Mittwoch (14. Dezember) eine kurze Videosequenz und Bilder vom Verdächtigen. Dessen Identität dürfte nun sicherlich bald bekannt sein, prognostizierte Polizeisprecher Peter Elke.
Festnahme in Karnaper Wohnung
In der Tat. Innerhalb kurzer Zeit meldeten sich die ersten Zeugen, die den Mann wieder erkannt haben wollen. Der ermittelnde Kommissar fand schnell die Adresse des Gesuchten heraus und erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss.
Am Freitagmorgen nahmen dann Kripo-Beamte den 29 Jahre alten Essener in seiner Karnaper Wohnung fest.
Bis zu sechs Jahre Gefängnis
Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Körperverletzung in Tateinheit mit „sexuellem Übergriff unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes“ erlassen.
Das zuletzt genannte Delikt ist erst vor wenigen Wochen ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden – mit einer möglichen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.