Essen-Kettwig. . Der Träger des Bürger- und Kulturzentrums hat Mietausfälle, weil der Restaurantpächter seit dem Frühjahr pleite ist. Im November soll es weitergehen.

Eigentlich sollte die Gastronomie „3/4 Zehn“ im Alten Bahnhof Kettwig im September mit einem neuen Gastronomiekonzept wieder eröffnet werden, doch es wird wohl November werden. „Noch hat der Insolvenzverwalter das Sagen“, erklärt Hartmut Ketteler, stellvertretender Vorsitzender der Interessengemeinschaft (IG) Alter Bahnhof Kettwig und für die Finanzen im Verein zuständig. Der bisherige Pächter ist insolvent, der Restaurantbetrieb schon seit dem Frühjahr eingestellt.

Das ist für den Träger des Bürger- und Kulturzentrums ein misslicher Umstand, denn Gastronomie und Kurs-/Kulturangebot sind eng miteinander verknüpft. Der Besucher vermisst das Essen, die Interessengemeinschaft die Pachteinnahmen von mehreren Monaten.

Investive Maßnahmen müssen warten

Ein aus der Insolvenz resultierender Einnahmeverlust aus Vermietung sowie Rechtsanwaltskosten hat sich inzwischen auf rund 31.000 Euro summiert. „Die werden wir vermutlich nicht in dieser Höhe wiederbekommen, dafür ist zu wenig Masse da. Aber der Insolvenzverwalter hat signalisiert, dass wir die Räume samt Inventar demnächst wieder vermieten können.“ Eine Freigabe erwarte er Anfang Oktober, äußert sich Hartmut Ketteler zuversichtlich

Dann soll es weitergehen mit einem neuen Pächter. Der komme nicht aus Kettwig, aber aus der näheren Umgebung und bringe Gastronomieerfahrung mit. Mehr, so Ketteler, wolle er zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht mitteilen.

Während es also im Restaurant in absehbarer Zeit weitergeht, müssen die investiven Maßnahmen der IG am Gebäude und an den Außenanlagen noch warten. Der Antrag auf Kostenübernahme von Fassadenarbeiten am Nebengebäude und einer Parkplatzmarkierung in Höhe von 4400 Euro durch die Bezirksvertretung IX wird erst in der November-Sitzung entschieden.

Bezirksbürgermeister Dr. Michael Bonmann: „Wir haben noch gut 30.000 Euro im Topf der BV und sammeln erst mal die Anträge.“ Sobald das Gremium die Zusage erteilt habe, könnten die Gelder dann aber auch abgerufen werden.