Essen. . Die Staatsanwaltschaft Essen dementiert anderslautende Medienberichte. Ermittlungen nach dem tödlichen Unfall im Dezember sind nicht abgeschlossen.
- Staatsanwältin dementiert Medienberichte: „Die technischen Untersuchungen dauern noch an“
- Offen ist nach wie vor, ob der Tod des jungen Mannes am 12. Dezember vermeidbar gewesen wäre
- Mit einer abschließenden juristischen Bewertung ist in den nächsten Wochen zu rechnen
Die Staatsanwaltschaft hat Medienberichte dementiert, wonach der für einen Flüchtling tödliche Unfall auf der Kreuzung Frohnhauser/Mülheimer Straße vermeidbar gewesen wäre. Als ebenso unzutreffend bezeichnete die zuständige Staatsanwältin Elke Hinterberg die Meldung, dass gegen den 34-jährigen Ford-Fahrer, der den 20-jährigen Inder aus dem Flüchtlingsheim an der Hatzperstraße am Morgen des 12. Dezember 2015 überrollte, bereits eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung vorbereitet werde.
Mit einer abschließenden Bewertung ist in den nächsten Wochen zu rechnen
„Diese Darstellung ist falsch“, sagte Hinterberg am Dienstag auf Nachfrage. Im Gegenteil: „Die Ermittlungen und die technischen Untersuchungen dauern noch an.“
Drei Monate nach dem tödlichen Unfall hatte die Polizei das Geschehen mit ungewöhnlich hohem Aufwand so detailgetreu wie möglich nachgestellt, um Antworten auf die nach wie vor offenen Fragen zu bekommen: Wäre der Tod des jungen Mannes vermeidbar gewesen, nachdem er stark betrunken auf die Straße gefallen und dort liegengeblieben ist? Oder trifft den Autofahrer, der in seinem Ford auf dem Weg zur Arbeit war, am Ende gar keine Schuld, weil er bei den eingeschränkten Lichtverhältnissen den Hilflosen in seiner dunklen Kleidung auf der nassen Straße nicht so rechtzeitig hätte sehen können, dass es nicht zur Kollision hätte kommen müssen? Mit einer abschließenden Bewertung, so Hinterberg, sei in den nächsten Wochen zu rechnen. (j.m.)