Essen. Verkehrsministerium nimmt Ausbau in Entwurf für neuen Bundesverkehrswegeplan auf, allerdings nachrangig.
- Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2030 überarbeitet
- Der sechsspurige Ausbau bis Essen-Ost wurde aufgenommen, allerdings nur unter „weiterer Bedarf“
- Damit besteht eine Chance auf Realisierung. Ob dies auch für einen Deckel gilt, bleibt offen
Nun also doch: Das Bundesverkehrsministerium hat den sechsspurigen Ausbau der A 40 zwischen Frohnhausen und dem Autobahndreieck Essen-Ost in den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet. Dies teilen die Essener Bundestagsabgeordneten Matthias Hauer (CDU) und Arno Klare (SPD) aus Berlin mit.
Im ursprünglichen Entwurf des Ministeriums war der Ausbau auf sechs Spuren für dieses Autobahnteilstück überhaupt nicht vorgesehen. Die A 40 sollte demnach lediglich von Westen her bis nach Frohnhausen verbreitert werden. Mitten in Essen sollte es dann auf vier Spuren weitergehen. Ein Nadelöhr, vor dem sich der Verkehr staut, wäre die sichere Folge. Nun bestehe die Hoffnung, dass sich ein solcher Engpass vermeiden ließe, heißt es aus Berlin.
Allerdings hat das Verkehrsministerium den sechsspurigen Ausbau nicht als vorrangig eingestuft. Im neuen Bundesverkehrswegeplan soll dieses Projekt lediglich unter der nachrangigen Kategorie als „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ geführt werden. Realistische Chancen, dass der Ausbau innerhalb der kommenden 15 Jahre, der Geltungsdauer des Verkehrswegeplans, verwirklicht werden könnte, besteht wohl kaum. Immerhin: Essen hat in Berlin einen Fuß in der Tür, mehr aber auch nicht.
Durchstreckung der A 52 wird unwahrscheinlicher
Offen bleibt, ob mit der Aufnahme des Autobahnteilstückes in den Plan auch die Hoffnung auf eine auch städtebaulich wünschenswerte Abdeckelung der A 40 besteht. Bereits der sechsspurige Ausbau stellt aufgrund des vierspurigen Ruhrschnellwegtunnels technisch eine Herausforderung dar. Das Land NRW sei nun gefordert die Planungen voranzutreiben, so Matthias Hauer.
Ebenfalls unter der Kategorie „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ führt der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes die umstrittene Durchstreckung der A 52 durch den Essener Norden. Im noch gültigen Plan von 2004 ist dieses Projekt als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft, ohne dass ein Stein bewegt worden wäre.
Der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 wird voraussichtlich im Herbst vom Bundestag verabschiedet.