Essen. Ein 18 Jahre alter Betreuer muss sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Neunjährigen vor Gericht verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe.

  • Betreuer aus Jugendzentrum im Essener Süden steht vor Jugendschutzkammer
  • 18-Jähriger soll Neunjährige Hose und Slip ausgezogen und auf den Mund geküsst haben
  • Er will das Kind aber zurückgewiesen haben und bezichtigt es der Lüge

In einem Jugendzentrum im Essener Süden soll ein 18-jähriger Betreuer eine Neunjährige geküsst und ausgezogen haben. Laut Anklage zog er ihr Hose und Slip herunter und küsste sie auf den Mund. Vor der V. Jugendschutzkammer bestritt er. Das Mädchen habe ihn küssen wollen, er habe das Kind aber abgewehrt.

Eigentlich gilt er als vorbildlicher junger Mann, der sich ehrenamtlich einsetzt. Er arbeitet im Jugendzentrum, kümmert sich um kleine Kinder. In seiner Freizeit ist er im Fußballverein aktiv, trainiert untere Jugendmannschaften. Zu diesem Engagement passt auch die kommende Ausbildung zum Erzieher.

Aber der vorbildliche Lebenslauf passt natürlich auch zu einem Mann, der aus sexuellen Motiven die Nähe zu Kindern sucht. Von diesem Verdacht wird sich das Gericht aber nicht leiten lassen dürfen, wenn es die Schuldfrage beurteilen muss. Denn Aussage steht gegen Aussage. Vorbildlich vernimmt Richterin Susanne Fischer die jungen Zeugen. Es klingt fast wie bei der Sendung mit der Maus, wenn sie erklärt, was die Aufgabe eines Gerichtes ist.

Vor Mitschülern ausgezogen

Am 1. Februar hatte die Neunjährige sich direkt einer Betreuerin, 20 Jahre alt, anvertraut. Auch einem Achtjährigen hatte sie davon erzählt. Danach hätte zunächst beim Spielen ein Junge aus der Gruppe das Mädchen aufgefordert, den Angeklagten zu küssen. Als sie dies tun wollte, habe er das abgelehnt. Sie hätte sich dann auf seinen Schoß gesetzt. Kurz danach habe er die anderen Kinder weggeschickt und sie aufgefordert, ins Bad zu gehen. Dort solle sie ihren Pullover ausziehen, er werde sie küssen. Das habe sie auch getan.

Er sei dann gekommen und habe sie auf den Mund geküsst. Danach habe sie den Pullover wieder angezogen. In dieser Zeit habe er ihr aber Hose und Slip ausgezogen und sie gefragt, ob er noch einmal küssen solle. Das habe sie verneint. Der Angeklagte bestätigt den Beginn ihrer Aussage; auch, dass er sie ins Bad schickte. Die Tat selbst stellt er aber als Lüge dar. Das Kind sei sehr initiativ: „Bei einem älteren Besucher ist sie auch nah ran gegangen.“

Beurteilen muss das Gericht, dass ein Glaubwürdigkeitsgutachten für unnötig hielt, auch, dass das Mädchen sich in der ersten Klasse vor Mitschülern auszog und deshalb in Therapie kam. „Danach war aber Ruhe“, sagt die 33 Jahre alte Mutter.