Gelsenkirchen. Vier junge Männer sollen eine 15-Jährige vergewaltigt und das Video ins Netz gestellt haben. Jetzt muss das Gericht klären, ob die Vorwürfe stimmen.
Hässlich ist die Tat, wenn sie sich so zugetragen hat, wie Staatsanwältin Maria Linten sie in der Anklage schildert. Vier junge Gelsenkirchener, 18 bis 22 Jahre alt, sollen vor zwei Jahren eine 15-Jährige sexuell missbraucht, mit einem Messer bedroht und mit einem Video der Tat gedemütigt haben. Am Mittwoch begann der Vergewaltigungsprozess vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Essen.
Bislang hatten die Angeklagten jede Schuld von sich gewiesen. Ob und was sie am Mittwoch vor Gericht aussagten, sollte nicht in die Öffentlichkeit dringen. Denn auf Antrag der Verteidigung, dem Staatsanwaltschaft und Nebenklage zustimmten, schloss die V. Strafkammer die Zuhörer vom Prozess aus. Selbst die Anklage wurde ohne Öffentlichkeit verlesen. Es kämen intime Details zur Sprache, die nicht in die Öffentlichkeit gehörten, hieß es.
Opfer in Wohnung gelockt
Da vor allem Familienmitglieder der Angeklagten und der heute 17-Jährigen die Zuhörerschaft stellten, fürchtete die Justiz einen Streit. Ein Wachtmeister saß vor dem Saal, um notfalls schlichtend einzugreifen. Anlass für die Maßnahme war vielleicht der Migrationshintergrund beider Familien. Aber es blieb ruhig.
Laut Anklage sollen zwei der Angeklagten die 15-Jährige am 2. März 2014 in eine Wohnung am Rande der City gelockt haben, die einem Freund gehörte. Dort kam es zum Missbrauch, zum Teil mit Gewalt. Das soll den Angeklagten nicht gereicht haben. Laut Anklage filmte einer von ihnen die Sexualtat mit dem Smartphone.
Mit Messer bedroht?
Am nächsten Tag soll die 15-Jährige in die Wohnung zurückgekehrt sein. Ihre Hoffnung: dort werde die Aufnahme vom Handy gelöscht. Tatsächlich, so die Anklage, warteten in der Wohnung die beiden anderen Angeklagten und zwangen sie ebenfalls zu sexuellen Handlungen. Ihr Widerstand soll mit einem Messer gebrochen worden sein.
Anzeige erstattete sie wohl nicht. Allerdings kursierte mittlerweile das demütigende Video in den sozialen Netzwerken, etwa bei Facebook. Soviel zum Beschluss, Intimes gehöre nicht in die Öffentlichkeit. Irgendwann hörten auch die Eltern der 15-Jährigen von dem Machwerk, die Ermittlungen begannen. Bisher stand Aussage gegen Aussage. Das Landgericht wird klären müssen, ob die 15-Jährige freiwillig mitgemacht hat oder zu den sexuellen Handlungen gezwungen wurde.