Essen. 3000 Euro Schmerzensgeld hatte ein B-Jugendfußballer für ein gebrochenes Bein gefordert. Doch das Gericht wies seine Klage ab.

Für das rüde Foul auf dem Fußballplatz gibt es kein Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Essen wies am Dienstag die Klage eines B-Jugendfußballers aus Steele ab. Er hatte vom Torwart des SC Werden-Heidhausen 3000 Euro gefordert, weil dieser ihm bei einem Spiel am 27. September 2014 in Steele das Schienbein gebrochen hatte.

Damit bleibt es bei der alten Regel, dass Fußballer bei ihrem kampfbetonten Sport gewisse körperliche Risiken in Kauf nehmen müssen. Der 16 Jahre alte Stürmer der SpVgg Steele 03/09 hatte aber argumentiert, der gleichaltrige Werdener Torwart habe keine Chance mehr auf den Ball gehabt und ihm mit voller Absicht das Bein gebrochen. Gestützt hatte er sich dabei auf den Spielbericht des Schiedsrichters, der dem Torhüter üble Absichten unterstellt hatte: „Er nahm mit seinem Foulspiel wissentlich eine Verletzung des gegnerischen Stürmers in Kauf, indem er in vollem Lauf mit beiden Beinen und offener Sohle voran in den gegnerischen Stürmer sprang.“

Richterin Brigitte Stehmans reichte das als Beweis wohl nicht aus. Zwar hatten Mitspieler des verletzten Stürmers ebenfalls ausgesagt, dass der Torwart kaum eine Chance auf den Ball hatte. Genauso sicher zeigten sich aber der Torwart und die Werdener Mitspieler: Das Foul sei ganz normal gewesen und im Kampf um den Ball entstanden.