Essen. . Rechtsanwalt des ehemaligen GVE-Chefs bestätigt: Staatsanwaltschaft hat Verfahren wegen der fürs Stadion geplünderten Museums-Rücklage eingestellt.
- Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichen Tatverdacht
- Nur Ermittlungen wegen der Berater-Millionen laufen noch
- Doch auch hier ist sein Anwalt „sehr zuversichtlich“, dass nichts hängen bleibt
Mögen die Verantwortlichen der Essener Stadtverwaltung wie der Politik sich auch arg hinters Licht geführt fühlen – strafrechtlich bleibt von den Vorwürfen gegen Andreas Hillebrand, den ehemaligen Geschäftsführer der städtischen Grundstücksverwaltung GVE, immer weniger übrig.
Dass die ausgeuferten Baukosten fürs Stadion einen Anfangsverdacht wegen Untreue rechtfertigen, verneinte die Staatsanwaltschaft schon im August 2015. Im November kam ein Verfahren zu den Akten, dass sich mit dem Ankauf von Forderungen der Gläubiger beim Fußball-Club Rot-Weiss Essen befasste: Der Sachverhalt war schlicht verjährt.
Verfahren wegen möglicher Untreue eingestellt
Und jetzt machen die Ermittler auch einen Haken, was die geplünderte Instandhaltungsrücklage des Museum Folkwang betrifft: Wie Hillebrands Anwalt Thomas Hermes am Freitag auf Anfrage bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft per Verfügung vom 9. Mai das Verfahren wegen möglicher Untreue mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Hintergrund: Eine ausdrückliche schriftliche Abmachung, die für Stadion-Rechnungen genutzte Rücklage nur treuhänderisch zu verwalten, gab es nie. Zudem sei der Stadt kein Vermögensschaden entstanden.
Als letzter Vorwurf gegen Hillebrand stehen nun noch mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Millionen-Verträgen für die Berater von Roland Berger im Raum. Rechtsanwalt Hermes zeigte sich am Freitag aber auch hier „sehr zuversichtlich“, dass vom Untreue-Verdacht nichts übrig bleibt. Wie berichtet, erhält die GVE demnächst Einsicht in die Unterlagen. Ein erstes Treffen gab es bereits, bestätigt GVE-Chef Dirk Miklikowski, „wir haben aber Stillschweigen vereinbart“.