Essen. . Die städtische Grundstücksverwaltung GVE will Auskunft, wofür genau sie beim „Projekt Fußball“ 3,3 Millionen Euro Honorar zahlte. Und fordert womöglich Geld zurück.

  • Nach wie vor bleibt auch die Beraterfirma eine Erklärung für die Summe schuldig
  • Aufsichtsrat sieht in dem Schritt die letzte Chance zur Aufklärung
  • Politik lässt Auftragssperre für Roland Berger juristisch prüfen

Es ist ein bisschen wie bei der Rückwärtssuche der Telefonauskunft: Die Zahl, sie steht in der Digitalanzeige, nun wüsste man gerne, wer oder was dahintersteckt.

Die Zahl, sie lautete beim „Projekt Fußball“ der städtischen Grundstücksverwaltung GVE exakt 3.347.200. Diese beachtliche Euro-Summe stellten die Unternehmensberater von Roland Berger in elf Tranchen zwischen dem 4. Juli 2008 und dem 15. Oktober 2010 in Rechnung – doch wofür die GVE da im Detail ihre Schatulle öffnete, erschließt sich bis heute nicht: Belastbare Unterlagen sind nirgends zu finden, der ehemalige Geschäftsführer Andreas Hillebrand schweigt, und auch die Strategieberater von Roland Berger geben sich anders als zunächst in Aussicht gestellt, wortkarg.

Rückforderung zumindest eines Teils der gezahlten Summe

Doch bei der GVE, die nach wie vor mit der finanziellen Last aus dem Stadionbau zu kämpfen hat, lassen sie nicht locker. Am Freitag beschloss der Aufsichtsrat des zu 100 Prozent städtischen Unternehmens, im Rahmen einer so genannten Stufenklage zivilrechtlich gegen Roland Berger vorzugehen: Stufe 1 beinhaltet dabei den Wunsch nach Auskunftserteilung, womöglich verknüpft mit einer eidesstattlichen Versicherung. In Stufe 2 geht es dann um eine Zahlungsklage, sprich: um die Rückforderung zumindest eines Teils der gezahlten Summe.

Gezahlt wurden knapp 3,1 Millionen Euro Beraterhonorar zuzüglich rund 257.000 Euro an Nebenkosten (jeweils Nettobeträge). Ob überhaupt und wenn ja: wie viel sich davon realistisch zurückholen lässt, vermag derzeit niemand zu sagen. Es ist wohl auch der Versuch, die letzte Chance zu ergreifen, um die seltsame Rolle der Berater zu klären.

Bereits vor Monaten hatte die GVE angekündigt, finanzielle Ansprüche gegen Ex-Geschäftsführer Hillebrand geltend zu machen. Dort konzentrierte man sich allerdings auf die letzte der elf Roland Berger-Rechnungen von Oktober 2010 über einen Netto-Betrag von 420.000 Euro. Grund dafür war der Umstand, dass alle anderen Zahlungen bereits verjährt seien. Im Verhältnis zu Roland Berger geht die städtische Grundstücksverwaltung nun offenbar davon aus, dass andere Verjährungsfristen greifen.

Berater begleiteten zuletzt Stadtentwicklungs-Prozess „Essen 2030“

Unterdessen befasst sich auch die Politik mit den Beratern von einst, die zuletzt den umstrittenen Stadtentwicklungs-Prozess „Essen 2030“ begleiteten: Ob es denn, so fragten die PARTEI-Piraten jüngst im Finanzausschuss, rechtlich zulässig sei, Roland Berger für zwei Jahre von sämtlichen städtischen Ausschreibungen auszuschließen? Wegen „unkooperativen Verhaltens bei der Aufklärung des ,Projekts Fußball’ sowie des daraus resultierenden gestörten Vertrauensverhältnisses“?

Die Antwort der Stadt steht noch aus, in der Politik aber, steht sie längst fest: „Ich kenne keinen“, so spottet ein GVE-Aufsichtsrat, „der denen noch mal einen Auftrag erteilen würde.“ Kein Abschluss mehr unter dieser Nummer.