Essen. . „Der Seehof“ am Baldeneysee liegt im neu ausgewiesenen Schutzgebiet. Die Eigentümer fürchten einen Wertverlust für Immobilie und Grundstück.
Wer nahe am Wasser gebaut hat, der bekommt schon mal nasse Füße. Dass aber eine Jahrhundertflut Haus und Hof unter Wasser setzen könnte – Frauke Westerkamp hält das für ausgeschlossen. Und doch ist ihr nicht ganz geheuer, dass sie plötzlich ganz offiziell mitten im Überflutungsgebiet wohnt.
Ja, die Aufregung unter den Anrainer des Baldeneysees war groß, als sich vor zwei Jahren herumsprach, die Bezirksregierung Düsseldorf würde entlang der Ruhr neue Überschwemmungsgebiete festlegen. Wassersportler fürchteten, sie könnten ihrem Hobby nicht länger nachgehen, Gastronomen sorgten sich ums Geschäft.
Längst haben die Gemüter sich wieder beruhigt wie der Baldeneysee nach einem Frühjahrssturm. Stellte sich doch heraus, dass sich die Mittelbehörde bei der Festlegung der Überflutungsgebiete verrechnet hatte, woraufhin die ursprünglich Überschwemmungslinie zurückgenommen wurden. Unmittelbar betroffen sind nur einige wenige kleinere Flächen am Heisinger Ufer des Baldeneysee, so auch der „Seehof“, wo Frauke Westerkamp zuhause ist
Das einzige private Grundstück am Baldeneysee
Schon ihr Urgroßvater, seinerzeit fürstlicher Hoffotograf derer von Schaumburg-Lippe, besaß ein Jagd- und Bootshaus an der Ruhr, erzählt Frauke Westerkamp. Wobei die Bezeichnung Bootshaus allzu bescheiden erscheint. Mit dem Bau des Baldeneysees 1932 musste die hölzerne Sommerresidenz den Fluten weichen, Frauke Westerkamps Urgroßvater ließ sich mit einem Grundstück an der Lanfermannfähre entschädigen. Bis heute befindet es sich im Besitz der Familie. Ja, neben dem Gelände des Etuf ist der „Seehof“ das einzige private Grundstück am Baldeneysee, weiß Frauke Westerkamp zu berichten. Dass es nun als eines der wenigen im Überschwemmungsgebiet liegt, macht es auch deshalb zu einem besonderen.
Bei einem Hochwasser, das statistisch alle 100 Jahre auftritt, stünde es unter Wasser, was wohl eher eine theoretische Annahme ist. Selbst wenn sich alle graue Theorie bewahrheiten sollte, bedürfte es keiner Rettungsweste. Zwischen 52,18 Meter und 52,50 Meter über Null liegt der Uferstreifen vor dem Seehof, dahinter fällt das Gelände leicht ab. Bei 52,90 Meter über Null stünde der Wasserspiegel bei einem 100-jährigen Hochwasser. Dass die Ruhr aufgrund der vielen Wehre und Talsperren der am besten regulierte Fluss des Kontinents sein dürfte, trägt zur Beruhigung bei.
Gebäude stehen unter Bestandsschutz
Dennoch macht sich Frauke Westerkamp so ihre Gedanken, sind mit der Ausweisung als Überschwemmungsgebiet doch diverse Auflagen verbunden. Gebäude stehen zwar unter Bestandsschutz, bauliche Veränderungen bedürfen aber einer besonderen Genehmigung. Das Errichten von Mauern quer zur Fließrichtung des Flusses ist untersagt. Frauke Westerkamp ist sich nicht einmal sicher, ob sie eine Hecke pflanzen darf. Das Lagern beweglicher Gegenstände ist im Überschwemmungsgebiet per Verordnung untersagt. Von der Bezirksregierung hat Frauke Westerkamp zu ihrem eigenen Erstaunen schriftlich, dass Boote und Hänger nicht unter dieses Verbot fallen, was für den wirtschaftlichen Betrieb des Bootshauses nicht unerheblich ist. Aber ist das wirklich rechtssicher?
Die Bezirksregierung unterstellt, dass die Besitzer ihre Boote bei Hochwasser schon im eigenen Interesse in Sicherheit bringen. Aber wie steht es um den Wert des Grundstückes? Was sagen die Banken, wollten die Eigentümer es beleihen? Und wie halten es die Versicherungen, fragt Frauke Westerkamp. Zufriedenstellende Antworten habe sie darauf nicht erhalten.