Essen. Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen lässt kein gutes Haar am neuen Flughafen Essen/Mülheim und warnt die Politik vor voreiligen Schlüssen.
- Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen lässt am neuen Gutachten kein gutes Haar
- Es diene allein dem Zweck den Status quo am Flughafen aufrechtzuerhalten
- Vor voreiligen Schlüssen wird gewarnt, schließlich stehe ein Gerichtsverfahren an
Die politische Debatte um die Zukunft des Flughafens Essen/Mülheim ist wahrlich reich an Kapriolen. Eine weitere Schleife in dieser unendlich erscheinenden Geschichte, haben dieser Tage die Wirtschaftsprüfer der Märkischen Revision hinzugefügt. In ihrem Gutachten, das im Auftrag der beiden Mitgesellschafter Essen und Mülheim erstellt haben und das bislang lediglich als Entwurf vorliegt, kommen sie zu dem Schluss, dass sich der Flugbetrieb so einfach nicht einstellen lässt. Auch wenn der Ausstieg politisch längst beschlossene Sache ist. Handelt es sich um eine realistische Beschreibung dessen, was rechtlich möglich und ökonomisch sinnvoll ist? Oder handelt es sich um durchsichtiges Manöver, das dazu dienen soll, den Status quo aufrecht zu erhalten, wie Waldemar Nowak vermutet.
Der Sprecher der Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen spricht unverblümt von einem Gefälligkeitsgutachten und steht mit seiner Kritik nicht alleine da. „Offensichtlich soll hier solange begutachtet werden, bis der Wille der SPD, den Flugbetrieb bis 2034 aufrechtzuerhalten, und sodann das Gelände hochpreisig zu vermarkten, durchgesetzt werden kann. Fluglärmaspekte und Steuergeldverschwendung bleiben hier völlig außen vor“, formuliert Ratsfrau Elisabeth Heesch-Orgass, die bis zu ihrem Wechsel zur Bürgerlich-Alternativen-Liste (BAL) für die Grünen im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft FEM saß. Grüne und Linke finden ähnliche Worte.
Gewerbesteuern fließen ausschließlich nach Mülheim
Gemünzt dürfte die Kritik der BAL-Ratsfrau aus Werden auf die Mülheimer SPD sein. Bei Befürwortern eines schnellstmöglichen Ausstiegs stand Mülheims Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld während ihrer Amtszeit nicht gerade im Ruf alles dafür getan zu haben, den geltenden Ratsbeschluss umzusetzen.
In Düsseldorf vergaß man jedenfalls nicht darauf hinzuweisen, dass Mülheim als einzige von den am Flughafen gezahlten Gewerbesteuern profitiert, während die Kosten für Betrieb und Unterhalt des chronisch defizitären Verkehrslandeplatzes von allen drei Gesellschaftern zu tragen seien. Der Landesregierung soll das übel aufgestoßen sein. Dass von einer Schließung des Flughafens laut Gutachten auch unmittelbar 117 Arbeitsplätze betroffen wären, ist nicht von der Hand zu weisen.
Klage auf Auflösung der Flughafengesellschaft
Inzwischen hat das Land seinen Rückzug aus dem Flughafen erklärt. Eine Lösung für die Einstellung bzw. die Reduzierung des Flugbetriebes, welche die Kanzlei Lenz & Johlen aufgezeigt hat, sei leider am Widerstand der beiden Mitgesellschafter gescheitert, heißt es bedauernd aus dem Verkehrsministerium. Gemeint ist die Umwidmung des Flughafens in einen Sonderlandeplatz. Eine solche würde es den Sportfliegern des Aero-Club ermöglichen ihrem Hobby weiter nachzugehen ohne dass die Flughafenbetreiber gezwungen wären die heutige Infrastruktur aufrecht zu erhalten.
Inzwischen ist eine Klage auf Auflösung der Flughafengesellschaft vor dem Landgericht Duisburg anhängig. Dass Mühlenfelds Nachfolger Ulrich Scholten das Gutachten der Märkischen Revision als einen Schritt auf das Land zu deutet, kommentiert Waldemar Nowak mit einem Kopfschütteln.
„Entwicklung aus einem Guss öknomisch sinnvoller“
Die Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass der Aero-Club seine verbrieften Rechte zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes bis zum Jahr 2034 einfordern wird. Die Gutachter erörtern auch eine Verlagerung der heutigen Start- und Landepiste auf dem 130 Hektar Gelände. Sie geben aber zu bedenken, dass dies neben einem langwierigen Planungsverfahren Kosten von bis zu 3,4 Millionen Euro bedeuten würde, ohne dass frei werdende Flächen etwa für eine Wohnbebauung vermarktet werden könnten.
„Ökonomisch und stadtentwicklungspolitisch sinnvoller“, so heißt es in dem Gutachten, wäre eine Entwicklung und Vermarktung des Areals „aus einem Guss“ — eben nach 2034. Die Märkische Revision empfiehlt die Aufstellung eines Masterplanes und stößt auch in Essen auf offene Ohren. Die Schutzgemeinschaft Fluglärm warnt mit Blick auf den anhängenden Rechtsstreit vor dem Landgericht hingegen vor übertriebener Eile.