Essen. . Ein Großvater hat seine Enkelin jahrelang sexuell missbraucht. Nun wurde der 62-Jährige in Essen verurteilt – zu zwei Jahren auf Bewährung.
- Vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr hat der Großvater das Mädchen missbraucht
- Geständiger 62-Jährige muss nicht ins Gefängnis
- Landgericht verurteilte ihn zu sehr wohlwollender Strafe von zwei Jahren auf Bewährung
Es sind schlimme Szenen aus einem Familienalltag, die am Mittwoch vor dem Landgericht geschildert werden: vordergründig so harmlos, tatsächlich erschreckend: Da unterhalten sich etwa Eltern und Großmutter im Wohnzimmer und ahnen nicht, dass der Großvater zur selben Zeit im Dachbodenzimmer der Holsterhauser Wohnung die kleine Enkelin sexuell missbraucht.
Es ist nur eine von zahlreichen Gewaltakten, die das Kind erdulden musste: Vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr hat der Großvater das Mädchen regelmäßig missbraucht.
Übergriffe wurden immer schlimmer
Der geständige 62-Jährige, der an einer leichten psychischen Störung leidet, muss aber nicht ins Gefängnis. Die V. Strafkammer des Landgerichtes verurteilte ihn am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs zu einer sehr wohlwollenden Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Ihre Angst, die Familie zu zerstören sei der Grund für ihr jahrelanges Schweigen gewesen, sagt die jetzt 16-Jährige als Zeugin vor Gericht. Erst die Sorge um ihre kleine Schwester, die in das Alter kam, in dem bei ihr selber alles begann, ließ sie schließlich reden: „Da habe ich es nicht mehr ausgehalten.“
Einmal in der Woche und häufig am Wochenende sei sie bei ihren Großeltern gewesen, erzählt die junge Zeugin. Als sie im Grundschulalter war spielte sie mit ihrem Opa am PC im Dachbodenzimmer Computerspiele. Dabei kam es zu ersten Berührungen unter der Decke auf Opas Schoß. Die Übergriffe steigerten sich. Irgendwann zeigte der Großvater dem kleinen Mädchen Pornofilme, und bei jedem Besuch habe sie ihn manuell befriedigen müssen. „Es wurde immer schlimmer“, so die Zeugin. Manchmal habe sie sich eingeschlossen oder geweigert. „Da war er schockiert“, berichtet die Zeugin. Es habe gedauert, bis ihr klar geworden sei, dass das nicht richtig sei, was der Großvater mit ihr machte.
Geständnis zögernd wiederholt
Der Angeklagte selbst tut sich sehr schwer, vor Gericht sein Geständnis zu wiederholen, das er zuvor schon bei der Polizei sowie bei der Gutachterin Dr. Marianne Miller abgelegt hat.
„Ich hab da nix Großartiges gemacht“, druckst er anfangs herum. Sexualität sei schon länger kein Thema mehr in der Ehe gewesen, berichtet er. Er habe sich häufig selbst befriedigt, sagt der 62-Jährige, „oder die Enkelin genommen“, beendet Richter Nils Uhlenbrock den Satz. Der Angeklagte nickt.