Essen. . Rechtliche Hürden sprechen in den meisten Fällen gegen eine Bebauung, zumindest kurzfristig. Der Recyclinghof an der Lierfeldstraße bleibt im Gespräch.
- Die von der Politik ins Spiel gerbrachten Flächen hielten der Prüfung nicht stand
- Ausnahme: Der Recyclinghof in Altenessen. Kurzfristig stünde er aber nicht zur Verfügung
- Ärger ist an der Lahnbeckestraße in Leithe programmiert
Die Suche nach geeigneten Standorten für feste Asylunterkünfte in Essen erwies sich als schwierig. Dies gilt auch für Alternativen, welche SPD und CDU ins Spiel gebracht hatten. Bei den allermeisten lautete die Einschätzung der Planungsverwaltung vor dem interfraktionellen Lenkungskreis des Stadtrates: nicht geeignet.
Das gilt zum Beispiel für eine Fläche am Dellmannsweg in Überruhr, angedacht als Alternative für eine Bebauung mit Asylunterkünften an der Antropstraße. Die Fläche am Dellmannsweg liegt nicht nur zum Teil im Landschaftsschutzgebiet, mit den Jahren sei dort hochwertiger Wald entstanden. Mit dem Naturschutzrecht sei eine Bebauung nicht vereinbar.
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Am Rutherweg in Werden, wo der Betreiber eines Pferdehofes der Stadt ein Gebäude angeboten habe, sei eine Unterbringung mit Flüchtlingen baurechtlich nicht vereinbar. Es bleibt demnach bei der vom Rat beschlossenen Fläche an der Barkhovenallee.
Gegen feste Unterkünfte auf dem Zollverein-Parkplatz A 1, spricht nach Einschätzung der Verwaltung, dass dieser öffentlich als Parkplatzfläche gewidmet ist, so dass diese nicht als Alternative für die Freifläche Am Handwerkerpark in Frage käme. Gleiches gelte für den Sportplatz an der Meerbruchstraße. Es sei denn, der Bebauungsplan würde geändert.
Ein eben solches Verfahren wäre die Voraussetzung für die Bebauung einer Fläche an der Heißener Straße in Schönebeck. Als kurzfristiger Ersatz für ein Wäldchen an der Straße Im Fatloh im Landschaftsschutzgebiet am Hexbachtal könnte das Areal an der Heißener Straße nicht dienen, heißt es.
Ärger in Leithe scheint programmiert
Apropos Landschaftsschutz: Ärger abermals in Leithe programmiert, wo eine Fläche nördlich der Lahnbeckestraße für eine Bebauung mit festen Unterkünften ausgeguckt ist. Diese liegt laut Planungsverwaltung aber im Außenbereich. Um die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an einen bestehenden Siedlungsbereich sicherzustellen, müsse ein Teil der Fläche südlich der Lahnbecke-straße bebaut werden im Landschaftsschutzgebiet, das eigentlich verschont werden soll.
Mit dem Planungsrecht vereinbar wäre es, den Recyclinghof der Entsorgungsbetriebe an der Lierfeldstraße in Altenessen mit festen Asylunterkünften zu bebauen. Eine kurzfristige Alternative zur Fläche an der Bäuminghausstraße, so heißt es, wäre dies aber nicht.
Kurzfristigen Ersatz wird die Verwaltung für ein Gewerbeobjekt im Teelbruch in Kettwig suchen müssen, wo 70 Personen untergebracht werden sollten. Der Eigentümer soll sein Angebot zurückgezogen haben.